Der EuGH geht davon aus, dass sich Gebietsansässige und Gebietsfremde im Bereich der direkten Steuern nicht in einer vergleichbaren Situation befinden. Es wird grundsätzlich nicht als diskriminierend beurteilt, wenn der Beschäftigungsstaat Begünstigungen beschränkt Steuerpflichtigen nicht gewährt. Die Unterscheidung zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht ist in dem Fall nicht als gemeinschaftswidrige Diskriminierung zu beurteilen.Die im EG-Vertrag geregelten Vorschriften hinsichtlich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer enthalten ein grundsätzliches Diskriminierungsverbot, d.h. ein Verbot ungleicher Behandlung wegen der Staatsangehörigkeit, wobei auch versteckte Diskriminierungen, die an Tatbestände wie Herkunfts- oder Wohnort knüpfen, davon gemeint sind. Unterscheidungen im Steuersystem zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht sind ebenfalls unter diesem Gesichtspunkt zu beurteilen. Auch wenn die direkten Steuern in die Zuständigkeit des Mitgliedstaates fallen, wäre die Anwendung unterschiedlicher Vorschriften auf vergleichbare Situationen oder gleicher Vorschriften auf unterschiedliche Situationen diskriminierend und damit ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht.Mehr zum Thema: https://findok.bmf.gv.at/ Eine Liste von DATEV-Steuerberater, die Ihnen bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen gerne helfen, können sie bei info@datev.at anfordern.
Ab dem Veranlagungsjahr 2007 haben auch Einnahmen-Ausgaben-Rechner die Möglichkeit, laufende Verluste mit künftigen Gewinnen zu verrechnen. Vortragsfähig sind die Verluste der drei vorangegangenen Jahre. Von dieser „3-Jahresverlustregel“ waren allerdings auch die bisher unbegrenzt vortragsfähigen Anlaufverluste betroffen. VorteileWegen verfassungsrechtlicher Bedenken wurde diese zeitlich beschränkte Verrechnungsmöglichkeit von Anlaufverlusten wieder beseitigt. Somit können Einnahmen-Ausgaben-Rechner auch künftig Anlaufverluste, die bis zum Jahr 2006 entstanden sind, zeitlich unbegrenzt vortragen. NachteileDie „alten“ Anlaufverluste sind zwar gerettet, immerhin kann sich die auf drei Jahre beschränkte Absetzbarkeit von Verlusten als nachteilig erweisen.Wenn Verluste durch die Abschreibung des Firmenwertes in den ersten drei Jahren entstehen, die in den kommenden drei Jahren nicht verrechnet werden können, gehen Teile dieses Verlustvortrages verloren. Somit tritt eine Verschlechterung gegenüber der bisher unbegrenzten Vortragsfähigkeit solcher Verluste ein. Als Gegenstrategie sollte eine längere Abschreibungsdauer festgelegt werden.Beispiele finden Sie unter: http://www.huebner.at/Sie fragen sich wie Sie diese Aufgabenstellung mit einer professionellen Software lösen können? DATEV bietet Ihnen hierfür gerne die passenden Anwendungen! Melden Sie sich einfach unter 0800 / 50 10 30 oder senden Sie uns eine e-Mail an info@datev.at. Eine Liste von DATEV-Steuerberater, die Ihnen bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen gerne helfen, können sie bei info@datev.at anfordern.
*Budgetbegleitgesetz 2007 (BGBl. I Nr. 24/2007) 2007-05-23
*Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes (BGBl. I Nr. 25/2007) 2007-05-23
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Gesetz
*Zuordnung von Ratings anerkannter Rating-Agenturen zu Bonitätsstufen (MappingV) (BGBl. II Nr. 113/2007) 2007-05-16
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Gesetz
*Hochschul-Zulassungsverordnung - HZV (BGBl. II Nr. 112/2007) 2007-05-15 ...
Gesetz
Da ein umfassender kultureller Austausch zwischen Österreich und der Schweiz stattfindet ist nun für österreichische Künstler, aus steuerlicher Sicht, bei Engagements, das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Schweiz von großer Bedeutung. Das Abkommen wurde jetzt abgeändert.Das geänderte Abkommen sieht nun einen so genannten Künstlerdurchgriff vor. Die "Künstlerdurchgriffsklausel" ermöglicht es dem Staat, in dem der Auftritt erfolgt, selbst dann einen Steuerabzug vorzunehmen, wenn die Künstlerin ihr Honorar über eine ausländische Agentur oder Produktionsgesellschaft erhält und sie selbst gar nicht Vertragspartnerin des österreichischen Veranstalters ist.Nur in der Öffentlichkeit stehende Künstler, die durch den Auftritt sichtbar werden, sind betroffen. Unterstützende Funktionen wie Regisseurinnen, Choreographen, Kameraleuten, Bühnenbildnerinnen, fallen nicht darunter.Eine Liste von DATEV-Steuerberater, die Ihnen bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen gerne helfen können sie bei info@datev.at anfordern.Lesen Sie zum Thema mehr unter: www.huebner.at
Seit 1. Jänner 2004 werden die Bundesgesetzblätter rechtlich verbindlich im Rechtsinformationssystem RIS kundgemacht.
* Förderungsstipendien-Verordnung 2007
BGBl. II Nr. 111/2007 2007-05-14 ...
Gesetz
*Förderungsstipendien-Verordnung 2007 (BGBl. II Nr. 111/2007) 2007-05-14 ...
Gesetz
Ein Steuerpflichtiger,der seinen Hauptwohnsitz im Betriebsgebäude hat, kann oder will das Gebäude bei Betriebsaufgabe meistens nicht verkaufen, da er dann nicht nur den Betrieb sondern auch seine Wohnung aufgeben müsste. Für die Versteuerung der im Laufe der Jahre beim Betriebsgebäude angesammelten stillen Reserven fehlt dann aber unter Umständen das Geld. Umfasst von der Begünstigungsbestimmung waren in der Vergangenheit nur die stillen Reserven des Gebäudes. Während Wertsteigerungen des Grundes von vornherein nicht steuerhängig sind, mussten diese bei protokollierten Gewerbetreibenden versteuert werden. Durch das neue Unternehmensgesetzbuch (UGB) kommt es bei vielen Steuerpflichtigen unter Umständen zur Steuerpflicht von stillen Reserven auf Grund und Boden. Ein neues Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) kommt damit gerade recht, der in seiner Entscheidung die Reichweite der Begünstigungsbestimmung bei Betriebsaufgabe auch auf den Grundwert erstreckt. Sofern die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen, bleiben damit bei Betriebsaufgabe die stillen Reserven sowohl für den Gebäude- als auch den Grundwert steuerfrei.Alle Fach-Informationen unter: www.prodinger.at
Quelle: Prodinger & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Seit 1. Jänner 2004 werden die Bundesgesetzblätter rechtlich verbindlich im Rechtsinformationssystem RIS kundgemacht.
* Bundesfinanzgesetz 2007 - BFG 2007 samt Anlagen
BGBl. I Nr. 22/2007 2007-05-11
* Bundesfinanzgesetz 2008 - BFG 2008 samt Anlagen
BGBl. I Nr. 23/2007 2007-05-11
* Änderung der Mautstreckenausnahmenverordnung
BGBl. II Nr. 110/2007 2007-05-11 ...
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