Da ein umfassender kultureller Austausch zwischen Österreich und der Schweiz stattfindet ist nun für österreichische Künstler, aus steuerlicher Sicht, bei Engagements, das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Schweiz von großer Bedeutung. Das Abkommen wurde jetzt abgeändert.
Das geänderte Abkommen sieht nun einen so genannten Künstlerdurchgriff vor. Die "Künstlerdurchgriffsklausel" ermöglicht es dem Staat, in dem der Auftritt erfolgt, selbst dann einen Steuerabzug vorzunehmen, wenn die Künstlerin ihr Honorar über eine ausländische Agentur oder Produktionsgesellschaft erhält und sie selbst gar nicht Vertragspartnerin des österreichischen Veranstalters ist.
Nur in der Öffentlichkeit stehende Künstler, die durch den Auftritt sichtbar werden, sind betroffen. Unterstützende Funktionen wie Regisseurinnen, Choreographen, Kameraleuten, Bühnenbildnerinnen, fallen nicht darunter.
Eine Liste von DATEV-Steuerberater, die Ihnen bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen gerne helfen können sie bei
info@datev.at anfordern.
Lesen Sie zum Thema mehr unter:
www.huebner.atQuelle: DATEV.at GmbH
Sie sind hier: Startseite