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Ab dem Veranlagungsjahr 2007 haben auch Einnahmen-Ausgaben-Rechner die Möglichkeit, laufende Verluste mit künftigen Gewinnen zu verrechnen. Vortragsfähig sind die Verluste der drei vorangegangenen Jahre. Von dieser „3-Jahresverlustregel“ waren allerdings auch die bisher unbegrenzt vortragsfähigen Anlaufverluste betroffen.

Vorteile
Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken wurde diese zeitlich beschränkte Verrechnungsmöglichkeit von Anlaufverlusten wieder beseitigt. Somit können Einnahmen-Ausgaben-Rechner auch künftig Anlaufverluste, die bis zum Jahr 2006 entstanden sind, zeitlich unbegrenzt vortragen.

Nachteile
Die „alten“ Anlaufverluste sind zwar gerettet, immerhin kann sich die auf drei Jahre beschränkte Absetzbarkeit von Verlusten als nachteilig erweisen.

Wenn Verluste durch die Abschreibung des Firmenwertes in den ersten drei Jahren entstehen, die in den kommenden drei Jahren nicht verrechnet werden können, gehen Teile dieses Verlustvortrages verloren. Somit tritt eine Verschlechterung gegenüber der bisher unbegrenzten Vortragsfähigkeit solcher Verluste ein. Als Gegenstrategie sollte eine längere Abschreibungsdauer festgelegt werden.
Beispiele finden Sie unter: http://www.huebner.at/

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