*Aufhebung einer Wortfolge in § 294 Abs. 3 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof (BGBl. I Nr. 49/2007) 2007-07-11
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Gesetz
*Aufhebung des § 1 Abs. 5 des Landarbeitsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof (BGBl. I Nr. 48/2007) 2007-07-10
*Änderung der Medizinproduktebetreiberverordnung (BGBl. II Nr. 163/2007) 2007-07-10
*Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen (BGBl. III Nr. 77/2007) 2007-07-10 ...
Gesetz
*Jugendwohlfahrtsgesetz-Novelle 2007 (BGBl. I Nr. 41/2007) 2007-07-09
*Änderung des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BGBl. I Nr. 42/2007) 2007-07-09
*AWG-Novelle 2007 (BGBl. I Nr. 43/2007) 2007-07-09
*Finanzstrafgesetz-Novelle 2007 (FinStrG-Novelle 2007) (BGBl. I Nr. 44/2007) 2007-07-09
*Reisekosten-Novelle 2007 - RK-Novelle 2007 (BGBl. I Nr. 45/2007) 2007-07-09
*Änderung des Studienförderungsgesetzes 1992 (BGBl. I Nr. 46/2007) 2007-07-09
*Änderung des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 1998 (BGBl. I Nr. 47/2007) 2007-07-09
*Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl. III Nr. 71/2007) 2007-07-09
*Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (BGBl. III Nr. 72/2007) 2007-07-09
*Geltungsbereich des Protokolls zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (BGBl. III Nr. 73/2007) 2007-07-09
*Berichtigung der Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (BGBl. III Nr. 74/2007) 2007-07-09
*Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. III Nr. 75/2007) 2007-07-09
*Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. III Nr. 76/2007) 2007-07-09
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Gesetz
*Klima- und Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG) (BGBl. I Nr. 40/2007) 2007-07-06
*Grundausbildungsverordnung - BMGFJ (BGBl. II Nr. 160/2007) 2007-07-06
*Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft (GeO der VA 2007) (BGBl. II Nr. 161/2007) 2007-07-06
*Geschäftsverteilung der Volksanwaltschaft (GeV der VA 2007) (BGBl. II Nr. 162/2007) 2007-07-06
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Gesetz
*Aufhebung des § 1 Abs. 1 Z 2 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 durch den Verfassungsgerichtshof (BGBl. I Nr. 39/2007) 2007-07-04
*Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2007 (BGBl. II Nr. 157/2007) 2007-07-04
*Bluetongue-Überwachungsverordnung, BTÜ-V (BGBl. II Nr. 158/2007) 2007-07-04
*Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Pottenstein II nach Ebreichsdorf (BGBl. II Nr. 159/2007) 2007-07-04
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Gesetz
Wegen des Betrugsbekämpfungsgesetzes wurden mit 1.1.2007 die Aufzeichnungspflichten zu den Bareinnahmen und Barausgaben geändert. Mussten diese in der Vergangenheit täglich in geeigneter Weise festgehalten werden, müssen sie nunmehr täglich einzeln festgehalten werden. Obwohl der Gesetzestext scheinbar nur leicht verändert wurde, ergeben sich weit reichende Auswirkungen. Software-Lösungen mit denen die Kassaführung gesetzeskonform gelöst werden können und die für den Unternehmer komfortabel über Internet, und somit ohne großen Installations- und Wartungsaufwand eingesetzt werden können, gibt es von DATEV. Wenden Sie sich bei Interesse an DATEV unter der kostenfreien Bestellhotline 0800 / 501030 oder per Mail an info@datev.at ...
Quelle: www.prodinger.info
Für Dienstnehmer mit sehr geringem Einkommen – dh Einkommen unter der Besteuerungsgrenze – führt das erhöhte Pendlerpauschale zu einer höheren Negativsteuer. Statt € 110,- wie bisher können sie für die Kalenderjahre 2008 und 2009 einen Höchstbetrag in Höhe von € 200,- erhalten. Dieser „Pendlerzuschlag“ in Höhe von höchstens € 90,- steht zu, wenn mindestens in einem Kalendermonat Anspruch auf das Pendlerpauschale besteht. Die Negativsteuer (Pendlerzuschlag einbezogen) ist mit 10 % der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung begrenzt. ...
*Hämovigilanz-Verordnung 2007 - HäVO 2007 (BGBl. II Nr. 155/2007) 2007-07-03
*Erlassung der Verordnung, mit der nähere Regelungen über den Betrieb und das Qualitätssystem von Blutspendeeinrichtungen und Betrieben, die ausschließlich zur Transfusion bestimmtes Blut oder Blutbestandteile verarbeiten, lagern oder verteilen, getroffen werden, (QS-VO-Blut) und Änderung der Verordnung betreffend Arzneimittel aus menschlichem Blut und der AMBO 2005 (BGBl. II Nr. 156/2007) 2007-07-03
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Gesetz
Ein viel diskutiertes Thema bei Betriebsprüfungen von Freiberuflern: Die Anerkennung von Fortbildungskosten. Vor allem dann, wenn die Fortbildungsveranstaltung in einem attraktiven Fremdenverkehrsort stattfindet. Jüngst wurde vom deutschen Bundesfinanzhof entschieden, ob die Kosten für eben so eine Fortbildung in einem bekannten österreichischen Skiort abzugsfähig sind oder nicht.
Der deutsche Bundesfinanzhof kam zum Ergebnis, dass derartige Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sein können, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht. Neben den Seminargebühren setzt vor allem der Abzug der Reisekosten voraus, dass die Reise nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist und private Reiseinteressen nur von untergeordneter Bedeutung sind.
Tipp!
Alle Seminarunterlagen sollten aufzubewahrt werden und die Teilnahmen an den einzelnen Vorträgen bestätigt werden. Wenn Sie nur einzelne Kurse nicht besucht haben, so führt dies nicht zu einem Verlust der Abzugsfähigkeit, da sogar das Finanzamt die begrenzte menschliche geistige Aufnahmefähigkeit anerkennt.
Achtung: Nach Ende des Seminars angeschlossene Urlaubstage haben zur Konsequenz, dass die gesamten Reisekosten (Flug und Hotel) nicht anerkannt werden und nur mehr der Seminarbeitrag absetzbar ist. ...
Bis zu 10 % des Gewinnes können durch den Freibetrag steuerfrei belassen werden, wenn Sie um diesen Betrag abnutzbare Anlagegüter oder bestimmte Wertpapiere erwerben. Nicht sicher war bis dato, ob diese Begünstigung auch jenen zusteht, die eine Pauschalierung in Anspruch nehmen. Gute Nachricht für alle Künstler Schriftsteller und Sportler, die eine Teilpauschalierung in Anspruch nehmen: Bei Inanspruchnahme der Künstler-/Schriftsteller-Pauschalierung aber auch der Sportlerpauschalierung steht der Freibetrag zu.Korrekt umgesetzt wird diese Entscheidung von den DATEV-Steueranwendungen. Sollten Sie Interesse an den DATEV-Lösungen z.B. zur Steuerberechnung haben.Wenden Sie sich einfach an die kostenfreie Bestellhotline 0800 / 501030 oder per Mail an info@datev.at ...