Bis zu 10 % des Gewinnes können durch den Freibetrag steuerfrei belassen werden, wenn Sie um diesen Betrag abnutzbare Anlagegüter oder bestimmte Wertpapiere erwerben. Nicht sicher war bis dato, ob diese Begünstigung auch jenen zusteht, die eine Pauschalierung in Anspruch nehmen. Gute Nachricht für alle Künstler Schriftsteller und Sportler, die eine Teilpauschalierung in Anspruch nehmen: Bei Inanspruchnahme der Künstler-/Schriftsteller-Pauschalierung aber auch der Sportlerpauschalierung steht der Freibetrag zu.
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