Ein viel diskutiertes Thema bei Betriebsprüfungen von Freiberuflern: Die Anerkennung von Fortbildungskosten. Vor allem dann, wenn die Fortbildungsveranstaltung in einem attraktiven Fremdenverkehrsort stattfindet. Jüngst wurde vom deutschen Bundesfinanzhof entschieden, ob die Kosten für eben so eine Fortbildung in einem bekannten österreichischen Skiort abzugsfähig sind oder nicht.
Der deutsche Bundesfinanzhof kam zum Ergebnis, dass derartige Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sein können, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht. Neben den Seminargebühren setzt vor allem der Abzug der Reisekosten voraus, dass die Reise nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist und private Reiseinteressen nur von untergeordneter Bedeutung sind.
Tipp!
Alle Seminarunterlagen sollten aufzubewahrt werden und die Teilnahmen an den einzelnen Vorträgen bestätigt werden. Wenn Sie nur einzelne Kurse nicht besucht haben, so führt dies nicht zu einem Verlust der Abzugsfähigkeit, da sogar das Finanzamt die begrenzte menschliche geistige Aufnahmefähigkeit anerkennt.
Achtung: Nach Ende des Seminars angeschlossene Urlaubstage haben zur Konsequenz, dass die gesamten Reisekosten (Flug und Hotel) nicht anerkannt werden und nur mehr der Seminarbeitrag absetzbar ist.
http://www.huebner.atQuelle: www.huebner.at
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