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Wegen des Betrugsbekämpfungsgesetzes wurden mit 1.1.2007 die Aufzeichnungspflichten zu den Bareinnahmen und Barausgaben geändert. Mussten diese in der Vergangenheit täglich in geeigneter Weise festgehalten werden, müssen sie nunmehr täglich einzeln festgehalten werden. Obwohl der Gesetzestext scheinbar nur leicht verändert wurde, ergeben sich weit reichende Auswirkungen.

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