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636 News gefunden


Die Finanzämter überprüfen derzeit das Vorhandensein und die Gültigkeit der ausgewiesenen UID-Nummer des Rechnungsausstellers. Es wird geprüft, ob die angegebene UID-Nummer tatsächlich dem Rechnungsaussteller erteilt wurde und ob die auf der Rechnung angegebene Adresse des leistenden Unternehmers mit jener übereinstimmt, auf die die UID-Nummer registriert ist. Die Richtigkeit dieser Angaben ist grundsätzlich Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Die Finanzverwaltung meint, dass eine Überprüfung der Richtigkeit der UID-Nummer seitens des Rechnungsempfängers nicht erforderlich ist, allerdings ist die formale Richtigkeit der UID-Nummer zu überprüfen. Zu überprüfen ist daher zwar nicht die Richtigkeit, jedoch die Gültigkeit der ausgewiesenen UID. Mehrere Details unter: http://www.tpa-horwath.comEine Liste von DATEV-Steuerberater, die Ihnen bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen gerne helfen, können sie bei info@datev.at anfordern.
Quelle: DATEV GmbH

*Änderung der Pflanzenschutzverordnung (BGBl. II Nr. 194/2007) 2007-08-07

*Pflanzenschutz-Maßnahmen-Verordnung (BGBl. II Nr. 195/2007) 2007-08-07

*Fundstellen für harmonisierte Normen (BGBl. II Nr. 196/2007) 2007-08-07

*Vergütungsverordnung 2007 (BGBl. II Nr. 197/2007) 2007-08-07

...
Gesetz

*Frauenförderungsplan BMGFJ (BGBl. II Nr. 193/2007) 2007-08-06
...
Gesetz

*Änderung der Geschirrspüler-Verbrauchsangabenverordnung, der Wäschetrockner-Verbrauchsangabenverordnung und der Waschmaschinen-Verbrauchsangabenverordnung (BGBl. II Nr. 192/2007) 2007-08-02

...
Gesetz

*Änderung der Lehrberufsliste, der Sanitär- und Klimatechnik-Ausbildungsordnung sowie der Prüfungsordnungen für den Lehrberuf Drogist und für die kaufmännisch-administrativen Lehrberufe sowie Außer-Kraft-Setzung der Ausbildungsordnungen sowie der Prüfungsordnungen für die Lehrberufe Bergwerksschlosser – Maschinenhäuer, Bürsten- und Pinselmacher, Etui- und Kassettenerzeuger, Fernmeldebaumonteur, Fotogravurzeichner, Korb- und Möbelflechter sowie Tiefdruckformenhersteller (BGBl. II Nr. 187/2007) 2007-08-01

*Änderung der Einzelhandels- Ausbildungsordnung zwecks Einrichtung eines Schwerpunkts Uhren- und Juwelenberatung sowie eines Schwerpunkts Telekommunikation (BGBl. II Nr. 188/2007) 2007-08-01

*Technischer Zeichner/Technische Zeichnerin-Ausbildungsordnung (BGBl. II Nr. 189/2007) 2007-08-01

*Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin – Ausbildungsordnung (BGBl. II Nr. 190/2007) 2007-08-01

*Bautechnischer Zeichner/Bautechnische Zeichnerin-Ausbildungsordnung (BGBl. II Nr. 191/2007) 2007-08-01

*Übereinkommen über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (BGBl. III Nr. 84/2007) 2007-08-01

*Geltungsbereich des Übereinkommens über das Europäische Forstinstitut (BGBl. III Nr. 85/2007) 2007-08-01

...
Gesetz

Übergangsregelungen wie Hacklerregelung und Korridorpension wurden zeitgerecht verlängert bzw. verbessert. Mit der „Hacklerregelung“ (Regelung für Langzeitversicherte) ist unter bestimmten Voraussetzungen ein vorzeitiger Pensionsantritt (Männer: 60, Frauen: 55) möglich. Insbesondere benötigt man 45 Beitragsjahre oder gleichgestellte Zeiten für Männer bzw. 40 für Frauen.Die vor allem für Männer interessante Pension ermöglicht einen Pensionsantritt mit 62 Jahren. Interessant ist dies vor allem für jene, die für die Hacklerpension zu wenig Beitragsmonate haben.Mehr Information unter: http://www.tpa-horwath.comSie fragen sich, wie Sie diese Änderungen mit einer professionellen Lohnverrechnungs-Software lösen können? DATEV bietet Ihnen hierfür gerne die passenden Anwendungen! Melden Sie sich einfach unter 0800 / 50 10 30 oder senden Sie uns eine e-Mail an info@datev.at. Eine Liste von DATEV-Steuerberater, die Ihnen bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen gerne helfen, können sie bei info@datev.at anfordern.
Quelle: DATEV GmbH

Wer ist Ferial-Praktikant? Dies sind Schüler und Studenten, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw der Studienordnung vorgeschriebene oder übliche Tätigkeit verrichten. Es handelt sich nachweislich dabei um Schüler oder Studenten einer bestimmten Fachrichtung, die im Betrieb auch entsprechend dieser Fachrichtung eingesetzt werden. Der Lern- und Ausbildungszweck und nicht die Arbeitsleistung steht in diesem Zusammenhang im Mittelpunkt des Tätigwerdens. „Taschengeld“ Sobald der Ferialpraktikant vom Dienstgeber „Taschengeld“ erhält, unterliegt er der Lohnsteuerpflicht. Dies bedeutet, dass nach Ansicht der Gebietskrankenkassen abhängig von der Höhe des „Taschengeldes“ die Vollversicherung oder die Teilversicherung entsteht. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund eines niedrigen „Taschengeldes“ keine Lohnsteuer anfällt. Eine Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse ist in diesen Fällen immer notwendig. Sonderregelungen für Tourismus ua. Im Hotel- und Gastgewerbe wird durch ein Ferialpraktikum ausschließlich ein Dienstverhältnis begründet. Sie haben Anspruch auf Entgelt in der Höhe der jeweils geltenden Lehrlingsentschädigung für das dem Schuljahr korrespondierende Lehrjahr (erstes Schuljahr = erstes Lehrjahr). Praktikanten aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten sind nach Ansicht der Gebietskrankenkassen in allen Branchen als Dienstnehmer gemäß ASVG versicherungspflichtig. Für Praktikanten mit Hochschul- bzw. Universitätsbildung ist eine besondere Pflichtversicherung vorgesehen. Mehr Information unter: http://www.tpa-horwath.comSie fragen sich, wie Sie diese Aufgabenstellung mit einer professionellen Software lösen können? DATEV bietet Ihnen hierfür gerne die passenden Anwendungen! Melden Sie sich einfach unter 0800 / 50 10 30 oder senden Sie uns eine e-Mail an info@datev.at. Eine Liste von DATEV-Steuerberater, die Ihnen bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen gerne helfen, können sie bei info@datev. ...
Quelle: DATEV GmbH

*Änderung des Pflege-Übergangsgesetzes (BGBl. I Nr. 50/2007) 2007-07-31

*Änderung des Bundespflegegeldgesetzes und des Bundesfinanzgesetzes 2007 (BGBl. I Nr. 51/2007) 2007-07-31

*Änderung des Privatfernsehgesetzes, des ORF-Gesetzes und des KommAustria-Gesetzes (BGBl. I Nr. 52/2007) 2007-07-31

*Dienstrechts-Novelle 2007 (BGBl. I Nr. 53/2007) 2007-07-31

*Tiertransportgesetz und Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tierseuchengesetzes (BGBl. I Nr. 54/2007) 2007-07-31

*Agrarrechtsänderungsgesetz 2007 (BGBl. I Nr. 55/2007) 2007-07-31

*VAG-Novelle 2007 (BGBl. I Nr. 56/2007) 2007-07-31

*28. KFG-Novelle (BGBl. I Nr. 57/2007) 2007-07-31

*Änderung des Ausfuhrförderungsgesetzes 1981 (BGBl. I Nr. 58/2007) 2007-07-31

*Änderung des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes 1981 (BGBl. I Nr. 59/2007) 2007-07-31

*Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 - WAG 2007 sowie Änderung des Bankwesengesetzes, des Börsegesetzes 1989, des Investmentfondsgesetzes, des Kapitalmarktgesetzes, des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes, des Konsumentenschutzgesetzes und der Gewerbeordnung (BGBl. I Nr. 60/2007) 2007-07-31

*Änderung des Arbeitszeitgesetzes, des Arbeitsruhegesetzes und des Landarbeitsgesetzes 1984 (BGBl. I Nr. 61/2007) 2007-07-31

*Änderung des Öffnungszeitengesetzes 2003 (BGBl. I Nr. 62/2007) 2007-07-31

*Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBG-Novelle 2007) (BGBl. I Nr. 63/2007) 2007-07-31

*Kraftfahrzeugsteuergesetz-Novelle 2007 (KfzStG-Novelle 2007) (BGBl. I Nr. 64/2007) 2007-07-31

*Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes-NoVAG 1991 (BGBl. I Nr. 65/2007) 2007-07-31
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Gesetz

Ende letzten Jahres ließ eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes viele Autoliebhaber hoffen. Es sah nämlich ganz danach aus, als müsste die Kleinbus-Liste des Finanzministeriums, durch die derzeit 80 Kleinbusse in den Genuss des Vorsteuerabzugs kommen, wesentlich erweitert werden. Zentraler Streitpunkt war die Auslegung des „kastenförmigen Äußeren“ bei einem Opel Zafira. Das Höchstgericht hat entschieden, dass ein „kastenförmiges Aussehen“ nicht allein durch die absolute Länge, Breite und Höhe eines Fahrzeuges bestimmt wird.Leider hat das Finanzministerium auf diese Entscheidung negativ reagiert! Das Finanzministerium verwehrte weiterhin einer Reihe von Minivans den Vorsteuerabzug sowie zusätzlichen Vorteile.Damit ist aber keineswegs das letzte Wort gesprochen! Vor wenigen Wochen hatte auch der Unabhängige Finanzsenat (UFS) entschieden, dass ein Opel Zafira und ähnlich gebaute Fahrzeuge als steuerbegünstigte Kleinbusse einzustufen sind. Begründet wurde die Entscheidung im Wesentlichen damit, dass neben der Beförderungsmöglichkeit von mehr als sechs Personen auch die kastenwagenförmige Ähnlichkeit mit bereits anerkannten Kleinbussen gegeben ist. Sollten Sie daher kurzfristig beabsichtigen, einen betrieblichen Minivan anzuschaffen, unterstützen wir Sie gerne dabei, die Steuervorteile einzufordern.Zusätzliche Information finden Sie unter: http://www.huebner.atEine Liste von DATEV-Steuerberater, die Ihnen bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen gerne helfen, können sie bei info@datev.at anfordern.
Quelle: DATEV GmbH

Die Förderung von Wissenschaft und Forschung ist grundsätzlich ein gemeinnütziger Zweck. Dient die Forschung dabei unmittelbar und ausschließlich der Allgemeinheit liegt eine gemeinnützige und damit abgabenrechtlich begünstige Tätigkeit vor. Die Körperschaft selbst muss die Forschungsergebnisse gewinnen oder zumindest auswerten. Zu beachten ist, dass die Forschungsergebnisse zeitnah der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden müssen.Wird die Forschung für einen bestimmten Auftraggeber getrieben, kann dies zum Verlust der Gemeinnützigkeit der Tätigkeit führen, weil dabei in erster Linie das Interesse einzelner Auftraggeber und eben nicht der Allgemeinheit verfolgt wird. Auftragsforschung ist allerdings als gemeinnützig anzusehen, wenn die Grundlagenforschung vorangetrieben wird oder neue Forschungsfelder erschlossen werden. Es geht weiter unter: http://www.huebner.atEine Liste von DATEV-Steuerberater, die Ihnen bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen gerne helfen, können sie bei info@datev.at anfordern.
Quelle: DATEV GmbH


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