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Ende letzten Jahres ließ eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes viele Autoliebhaber hoffen. Es sah nämlich ganz danach aus, als müsste die Kleinbus-Liste des Finanzministeriums, durch die derzeit 80 Kleinbusse in den Genuss des Vorsteuerabzugs kommen, wesentlich erweitert werden. Zentraler Streitpunkt war die Auslegung des „kastenförmigen Äußeren“ bei einem Opel Zafira. Das Höchstgericht hat entschieden, dass ein „kastenförmiges Aussehen“ nicht allein durch die absolute Länge, Breite und Höhe eines Fahrzeuges bestimmt wird.
Leider hat das Finanzministerium auf diese Entscheidung negativ reagiert! Das Finanzministerium verwehrte weiterhin einer Reihe von Minivans den Vorsteuerabzug sowie zusätzlichen Vorteile.
Damit ist aber keineswegs das letzte Wort gesprochen! Vor wenigen Wochen hatte auch der Unabhängige Finanzsenat (UFS) entschieden, dass ein Opel Zafira und ähnlich gebaute Fahrzeuge als steuerbegünstigte Kleinbusse einzustufen sind. Begründet wurde die Entscheidung im Wesentlichen damit, dass neben der Beförderungsmöglichkeit von mehr als sechs Personen auch die kastenwagenförmige Ähnlichkeit mit bereits anerkannten Kleinbussen gegeben ist.
Sollten Sie daher kurzfristig beabsichtigen, einen betrieblichen Minivan anzuschaffen, unterstützen wir Sie gerne dabei, die Steuervorteile einzufordern.
Zusätzliche Information finden Sie unter: http://www.huebner.at

Eine Liste von DATEV-Steuerberater, die Ihnen bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen gerne helfen, können sie bei info@datev.at anfordern.

Quelle: DATEV GmbH


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