In den Medien wird zurzeit der Fall eines Wiener Philharmonikers diskutiert, bei dem unversteuerte Einnahmen aus Japan aufgetaucht sind. Der Philharmoniker ist in Japan beschränkt steuerpflichtig.
Ähnlich wie nach österreichischem Steuerrecht wurde ihm dort Steuer von seiner Gage einbehalten. Er meinte wohl, seine Einkünfte seien damit ordnungsgemäß versteuert. Dass dem nicht so ist, lässt sich am Besten anhand der österreichischen Abzugsteuer erklären.
Die DBA´s sehen zwei Möglichkeiten vor, die Doppelbesteuerung zu vermeiden: Entweder wird die im Ausland bezahlte Steuer angerechnet, oder die ausländischen Einkünfte werden unter dem Progressionsvorbehalt von der Steuer befreit. Unter Progressionsvorbehalt versteht man, dass die ausländischen Einkünfte für die Ermittlung des Durchschnittsteuersatzes miteinbezogen werden.
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Um die Abgabenmoral zu heben, braucht es nicht nur Instrumente, die die Aufdeckung von Betrugsfällen erleichtern, sondern auch solche, die Betrug verhindern können. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt dem Ziel der Stärkung von Tax Compliance Rechnung. Nicht alle gesetzten Maßnahmen haben eine unmittelbar messbare Auswirkung auf den Abgabenerfolg. Im Interesse der Rechtssicherheit und im Sinne von Better Regulation sollen jedoch auch solche Maßnahmen gesetzt werden, die auf Grund gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften erforderlich sind.
Am 18. September 2007 wurde ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kommunalsteuergesetz 1993 geändert werden -Abgabensicherungsgesetz 2007, zur Begutachtung versendet.
Die Begutachtungsfrist endet am 8. Oktober 2007. ...
Herabsetzungsanträge für laufende Vorauszahlungen
Wenn Sie heuer weniger verdienen werden als im Vorjahr und die Steuervorauszahlungen dementsprechend „überhöht“ sind, kann bis Monatsende ein Herabsetzungsantrag für die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer 2007 gestellt werden.
Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch
Alle Kapitalgesellschaften, die zum 31.12.2006 bilanzieren, müssen beim Firmenbuch der Jahresabschluss samt Lagebericht eingereicht werden. Die Pönale bei Nichteinhaltung der Offenlegungsverpflichtung beläuft sich auf bis zu € 3.600.
Freiwillige Anzahlung zur Vermeidung von Anspruchszinsen
Wenn das Jahr 2006 für Sie noch nicht veranlagt ist, sollten Sie prüfen, ob sich eine Nachzahlung ergibt. Der Grund: Ab Oktober verrechnet das Finanzamt für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen 2006 Anspruchszinsen.
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Bei Rückzahlung von Beiträgen für das laufende Kalenderjahr muss der Dienstgeber bei aufrechtem Dienstverhältnis die Lohnsteuer für die abgelaufenen Lohnzahlungszeiträume 2007 neu berechnen und eine sogenannte Aufrollung durchführen. Für die zurückgezahlten Beiträge fallen weder Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag noch Kommunalsteuer an.
Für Dienstnehmer führt die Rückzahlung zu steuerpflichtigen Bezügen. Werden die Beiträge für abgelaufene Kalenderjahre vom Dienstgeber sowie vom Krankenversicherungsträger zurückgezahlt, muss eine Pflichtveranlagung für jenes Jahr, in dem die Rückerstattung geleistet wird, durchgeführt werden. In diesem Fall kann es auch zu einer Steuernachzahlung kommen, da bei Auszahlung der Beiträge keine Lohnsteuer einbehalten wird.
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*Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (BGBl. II Nr. 20/2007) 2007-01-23 ...
Gesetz
*Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes (BGBl. II Nr. 240/2007) 2007-09-10
*Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen, die infolge der Marktöffnung entstanden sind und im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Kraftwerkes Voitsberg 3 stehen, gesetzwidrig war (BGBl. II Nr. 241/2007) 2007-09-10
*Kurzfristige Beschäftigung ausländischer Erntehelfer in der Landwirtschaft (BGBl. II Nr. 242/2007) 2007-09-10
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Gesetz
* Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen technischer Richtung
(BGBl. II Nr. 238/2007) 2007-09-06
* Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen wirtschaftlicher Richtung
(BGBl. II Nr. 239/2007) 2007-09-06 ...
Gesetz
* Akkreditierung der TÜV AUSTRIA CERT GMBH zur Zertifizierung von Managementsystemen
(BGBl. II Nr. 235/2007) 2007-09-04
* Akkreditierung der TÜV AUSTRIA CERT GMBH zur Zertifizierung von Produkten
(BGBl. II Nr. 236/2007) 2007-09-04
* Akkreditierung der TÜV AUSTRIA CERT GMBH zur Zertifizierung von Personen
(BGBl. II Nr. 237/2007) 2007-09-04 ...
Gesetz
Gemeinnützige Vereine sind in Österreich zwar steuerbegünstigt, doch ihre Gewinne aus wirtschaftlichen Aktivitäten wie Kantinen, Festen oder dem Verkauf von Fanartikeln sind steuerpflichtig, wenn ein Freibetrag in Höhe von € 7.300 pro Jahr überschritten wird.
Das Finanzministerium plant einen Durchrechnungszeitraum von zehn Jahren für diesen Freibetrag. Damit steht Vereinen künftig ein Freibetrag von € 73.000 über zehn Jahre zu.
Profitieren werden von dieser Neuregelung vor allem kleine Vereine, die nicht jedes Jahr Aktivitäten zur Finanzierung ihres Vereins setzen können. Bisher waren solche einmaligen Aktivitäten (z. B. große Jubiläumsfeste mit einem Gewinn von über € 7.300 in 1 Jahr) steuerpflichtig. In Zukunft sind sie steuerfrei gestellt, wenn sie in 10 Jahren kein Einkommen von über € 73.000 ausweisen.
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Lizenzeinkünfte ausländischer Lizenzgeber werden in Österreich durch Steuerabzug beim Lizenznehmer besteuert. Durch die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen kann ein Abzug von Quellensteuer oftmals ganz vermieden werden. Damit ist aber ein beträchtlicher Verwaltungsaufwand des Lizenzgebers verbunden oder aber vielleicht drohen Haftungsgefahren für den Lizenznehmer.
Wie kann der Quellensteuer-Abzug vermieden werden?
Welche sind die Voraussetzungen für eine Entlastung?
Was passiert, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind?
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