In den Medien wird zurzeit der Fall eines Wiener Philharmonikers diskutiert, bei dem unversteuerte Einnahmen aus Japan aufgetaucht sind. Der Philharmoniker ist in Japan beschränkt steuerpflichtig.
Ähnlich wie nach österreichischem Steuerrecht wurde ihm dort Steuer von seiner Gage einbehalten. Er meinte wohl, seine Einkünfte seien damit ordnungsgemäß versteuert. Dass dem nicht so ist, lässt sich am Besten anhand der österreichischen Abzugsteuer erklären.
Die DBA´s sehen zwei Möglichkeiten vor, die Doppelbesteuerung zu vermeiden: Entweder wird die im Ausland bezahlte Steuer angerechnet, oder die ausländischen Einkünfte werden unter dem Progressionsvorbehalt von der Steuer befreit. Unter Progressionsvorbehalt versteht man, dass die ausländischen Einkünfte für die Ermittlung des Durchschnittsteuersatzes miteinbezogen werden.
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