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Gemeinnützige Vereine sind in Österreich zwar steuerbegünstigt, doch ihre Gewinne aus wirtschaftlichen Aktivitäten wie Kantinen, Festen oder dem Verkauf von Fanartikeln sind steuerpflichtig, wenn ein Freibetrag in Höhe von € 7.300 pro Jahr überschritten wird.
Das Finanzministerium plant einen Durchrechnungszeitraum von zehn Jahren für diesen Freibetrag. Damit steht Vereinen künftig ein Freibetrag von € 73.000 über zehn Jahre zu.

Profitieren werden von dieser Neuregelung vor allem kleine Vereine, die nicht jedes Jahr Aktivitäten zur Finanzierung ihres Vereins setzen können. Bisher waren solche einmaligen Aktivitäten (z. B. große Jubiläumsfeste mit einem Gewinn von über € 7.300 in 1 Jahr) steuerpflichtig. In Zukunft sind sie steuerfrei gestellt, wenn sie in 10 Jahren kein Einkommen von über € 73.000 ausweisen.

Ausgewählte DATEV-Kanzleien, die Ihnen bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen gerne helfen, finden Sie unter www.datev.at/referenzen.


http://www.huebner.at

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