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Lizenzeinkünfte ausländischer Lizenzgeber werden in Österreich durch Steuerabzug beim Lizenznehmer besteuert. Durch die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen kann ein Abzug von Quellensteuer oftmals ganz vermieden werden. Damit ist aber ein beträchtlicher Verwaltungsaufwand des Lizenzgebers verbunden oder aber vielleicht drohen Haftungsgefahren für den Lizenznehmer.

Wie kann der Quellensteuer-Abzug vermieden werden?
Welche sind die Voraussetzungen für eine Entlastung?
Was passiert, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind?

Ausgewählte DATEV-Kanzleien, die Ihnen bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen gerne helfen, finden Sie unter www.datev.at/referenzen.


http://www.huebner.at

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