*Aufhebung der Akkreditierung der INDUZERT, Industrie-Zertifizierungsstelle der VOEST-ALPINE STAHL LINZ GmbH (BGBl. II Nr. 127/2007) 2007-06-15
*Valorisierung der festen Gebührensätze des § 14 Gebührengesetz (GebG-ValV 2007) (BGBl. II Nr. 128/2007) 2007-06-15
*Schrott-Umsatzsteuerverordnung (Schrott-UStV) (BGBl. II Nr. 129/2007) 2007-06-15
*Abkommen zwischen Österreich und dem Königreich Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. III Nr. 62/2007) 2007-06-15
*Änderung zum Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (BGBl. III Nr. 63/2007) 2007-06-15
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Gesetz
*Ökodesign-Verordnung 2007 - ODV 2007 (BGBl. II Nr. 126/2007) 2007-06-14
*Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Geltung von Strafurteilen (BGBl. III Nr. 58/2007) 2007-06-14
*Geltungsbereich des Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. III Nr. 59/2007) 2007-06-14
*Geltungsbereich des Protokolls über die Schiedsklauseln (BGBl. III Nr. 60/2007) 2007-06-14
*Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit (BGBl. III Nr. 61/2007) 2007-06-14
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Gesetz
*Leistungsstipendien an Akademien für das Sommersemester 2007 (BGBl. II Nr. 125/2007) 2007-06-13
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Gesetz
Für das Jahr 2007 hat der Dienstgeber für diesen Personenkreis keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung mehr zu bezahlen. Zusätzlich kann er bereits geleistete Beiträge bei der Gebietskrankenkassa zurückfordern. Der Dienstgeber hat für die Rückforderung eine Änderungsmeldung vorzunehmen. Zu beachten ist, dass die Rückzahlungen als steuerliche Einnahmen gelten.Noch im Unternehmen tätig?Ist der Dienstnehmer noch im selben Unternehmen beschäftigt, können Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge - jeweils 3% - rückverrechnet werden. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die zuviel gezahlten Dienstnehmerbeiträge überweisen. Bei Dienstnehmern, für die Altersteilzeitgeld bezogen wurde, können nur jene Teile des Arbeitslosenversicherungsbeitrages rückverrechnet werden, die nicht bereits vom Arbeitsmarktservice (AMS) ersetzt worden sind.Nicht mehr im Unternehmen?Wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen hat, kann der Arbeitgeber nur noch den Dienstgeberanteil zurückverrechnen. Der Arbeitnehmer kann seinerseits einen Antrag auf Rückerstattung für Beiträge, die ab 1. Jänner 2004 gezahlt wurden, stellen. Diese Möglichkeit betrifft Männer, die zwischen dem 1. Jänner 2004 und dem 1. April 2007 das 56. Lebensjahr vollendet haben und für die Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt wurden. Die Rückforderung ist ab 1. Mai 2007 möglich.Mehr über das Thema: http://www.huebner.atSie fragen sich, wie Sie diese oder ähnliche Aufgabenstellung mit einer professionellen Software lösen könnten? DATEV bietet Ihnen hierfür gerne die passenden Lohn-Anwendungen! Melden Sie sich einfach unter 0800 / 50 10 30 oder senden Sie uns eine e-Mail an info@datev.at. Eine Liste von DATEV-Steuerberater, die Ihnen bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen gerne helfen, können sie bei info@datev.at anfordern
Vererbt ein deutscher Kommanditist seinen Anteil an einer österreichischen betrieblich tätigen KG an eine ebenfalls in Deutschland ansässige und in Österreich bloß beschränkt steuerpflichtige Person, so weist Art 4 des DBA Österreich - Deutschland auf dem Gebiet der Erbschaftssteuer das ausschließliche Besteuerungsrecht Österreich (= Betriebsstättenstaat) zu. Nach der herrschenden Verwaltungspraxis unterliegt jedoch die Übertragung des Anteils an einer betriebsführenden Personengesellschaft im Erbweg mangels Anwendung des Transparenzprinzips nicht der österreichischen Erbschaftsbesteuerung. Nach Ansicht des BMF hat Deutschland diesfalls eine Besteuerung zu unterlassen, auch wenn dies zu einer Doppelnichtbesteuerung führt, da kein Fall eines Qualifikationskonfliktes vorliegt und das Abkommen keine „subject-to-tax-Klausel“ enthält.Mehr „Tax-news“ unter: http://www.leitner-leitner.at Sie fragen sich, wie Sie diese Aufgabenstellung mit einer professionellen Software lösen können? DATEV bietet Ihnen hierfür gerne die passenden Anwendungen! Melden Sie sich einfach unter 0800 / 50 10 30 oder senden Sie uns eine e-Mail an info@datev.at. Eine Liste von DATEV-Steuerberater, die Ihnen bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen gerne helfen, können sie bei info@datev.at anfordern.
*Gewinnbeteiligungs-Verordnung-Krankenversicherung – GBVKVU (BGBl. II Nr. 120/2007) 2007-06-12
*Änderung der Trinkwasserverordnung (BGBl. II Nr. 121/2007) 2007-06-12
*Änderung der Verordnung über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen für Berufstätige (BGBl. II Nr. 122/2007) 2007-06-12
*Änderung der Verordnung über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen (BGBl. II Nr. 123/2007) 2007-06-12
*Festlegung der im Milchwirtschaftsjahr 2007/2008 meldepflichtigen Käsesorten (BGBl. II Nr. 124/2007) 2007-06-12
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Gesetz
Das DBA-Recht enthält keine speziellen verfahrensrechtlichen Bestimmungen betreffend die Nachweisführung. Folglich sind auch die allgemeinen Regeln des nationalen Verfahrensrechts im Zusammenhang mit dem Nachweis eines Auslandsaufenthaltes von entsendeten Dienstnehmern zur Feststellung einer allfälligen Steuerpflicht anzuwenden. Wird der Steuerpflichtige daher aufgefordert, die Dauer des Aufenthaltes im Ausland nachzuweisen, so ist nach Auffassung des BMF im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht auch die Vorlage von Beweisen zumutbar, die über bloß händisch geführte Eigenaufzeichnungen hinausgehen, z.B. Vorlage von ausländischen Besteuerungsnachweisen.Eine Liste von DATEV-Steuerberater, die Ihnen bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen gerne helfen, können sie bei info@datev.at anfordern.
*Änderung der Verordnung über Ausnahmen vom Wochenend- und Feiertagsfahrverbot (BGBl. II Nr. 119/2007) 2007-06-06 ...
Gesetz
*Fahrverbotskalender 2007 (BGBl. II Nr. 116/2007) 2007-06-01
*Feststellung der Eignung von Vereinen, zum Sachwalter bestellt zu werden sowie Patientenanwälte und Bewohnervertreter namhaft zu machen (BGBl. II Nr. 117/2007) 2007-06-01
*Änderung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 - VRV 1997 (BGBl. II Nr. 118/2007) 2007-06-01
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Gesetz
*Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung 2003 (BGBl. II Nr. 114/2007) 2007-05-25
*Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten (BGBl. II Nr. 115/2007) 2007-05-25
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Gesetz