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636 News gefunden


"Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage ist mangelnde Qualifikation nicht der Grund, warum Frauen so selten in Führungspositionen gelangen. 30 Prozent der Personalentscheider halten sie sogar für grundsätzlich besser ausgebildet. Die Ursachen liegen wesentlich tiefer. Wo, erklärt uns Professorin Edeltraud Hanappi-Egger von der WU Wien im Interview.

Haufe Online-Redaktion: Professorin Hanappi-Egger, Sie vertreten die Abteilung für Gender und Diversitätsmanagement an der Wirtschaftsuniversität Wien. In Ihrem neuen Buch schreiben Sie über die Mythen und Geschlechter-Klischees im Management. Um welche handelt es sich da konkret?

Edeltraud Hanappi-Egger: Erstens, dass Frauen per se Technik verändern würden und es daher reicht, mehr Frauen in Forschung und Technik zu rekrutieren. Dieser Annahme liegt der Mythos zugrunde, dass Organisationen geschlechtsneutral seien. Wie sich aber zeigt, sind sie eher geschlechtsblind und erfordern eine massive Anpassungsleistung von Frauen [...]"

Das gesamte Interview finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Newsletter wirtschaft + weiterbildung: Neuigkeiten im April 14.04.2011
Frauen Newsletter

"Werbemethoden zur Eintragung in Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register

Immer wieder beschweren sich WK-Mitglieder über unseriöse Werbemethoden, die unter der Bezeichnung „Erlagscheinwerbung“ zusammengefasst werden.

Was versteht man unter „Erlagscheinwerbung“?

Bei der „Erlagscheinwerbung“ handelt es sich um eine Werbemethode, die darauf basiert, vorwiegend Eintragungen in Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register bzw. entgeltliche Inseratschaltungen in der Form zu bewerben, dass Erlagscheine, Rechnungen, Korrekturabzüge oder dergleichen versandt werden. Dabei wird häufig der Eindruck erweckt, es wäre eine Pflichteinschaltung in ein amtliches Register oder ein Vertrag sei längst abgeschlossen!

Tatsächlich wird mit der Überweisung oder unterfertigten Rücksendung eines Formulars aber erst der „Vertrag“ abgeschlossen, was freilich nur im Kleingedruckten ersichtlich und überdies meist missverständlich formuliert ist. Solcherart zu Stande gekommene „Verträge“ gelten üblicherweise gleich für mehrere Jahre und müssen noch fristgerecht gekündigt werden, wenn eine „Vertragsverlängerung“ nicht gewollt ist.

In vielen Fällen werden auch tatsächlich geschaltete Inserate von unseriösen Anbietern schlicht kopiert und um Korrektur ersucht, sodass der Eindruck entsteht, es handle sich um die bereits vereinbarte Einschaltung. In Wahrheit liegt dann aber bei genauer Durchsicht ein neues Angebot eines anderen Verlages vor!

Die Kosten solcher Einschaltungen sind im Hinblick auf den „Werbewert“ meist völlig unverhältnismäßig (meist ca. € 800,- netto pro Jahr). Nicht selten enthalten solche Register, die häufig auch im Internet auftreten, lediglich eine Auflistung irregeführter Unternehmen.

Zulässig wäre diese Werbe- und Akquirierungsmethode nur dann, wenn eindeutig und unmissverständlich auf den Angebotscharakter dieser Aussendung hingewiesen wird. Die Judikatur ist diesbezüglich allerdings sehr streng, der bloße Hinweis „Offert“, „Einschaltungsangebot“ oder dergleichen allein reicht regelmäßig nicht aus. ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 11.04.2011
Newsletter

"Die neuesten Ergebnisse des „Krauthammer Observatory“ zeigen auf, wo sich Manager immer noch schwer tun. Eine gezielte Personalentwicklung ist gefragt, sie in ihrem Unterfangen besser zu unterstützen und Hilfe anzubieten.

Krauthammer, ein Unternehmen für Coaching, Beratung und Training, befragt seit vier Jahren in ihrem „Krauthammer Observatory“ Mitarbeiter zu dem Verhalten, das sie sich von ihren Managern wünschen, und dem, was sie tatsächlich erleben. Wie in den Vorjahresstudien kristallisierten sich zwei zentrale Verhaltensmuster heraus, die Angestellte bei ihren Vorgesetzten vermissen. Zum einen wünschen sie sich mehr Hilfe bei der Lösung von Problemen. 95 Prozent der Mitarbeiter äußern den Wunsch, dass Manager „aufgabenbezogene Probleme gemeinsam mit ihnen analysieren und ihnen helfen, sie mit anderen Augen zu sehen“. Nur rund die Hälfte der Führungskräfte (45 Prozent) verfolgt diesen Ansatz. Ein Drittel (34 Prozent) der Manager legt vielmehr die eigene Analyse vor, der der Angestellte dann zustimmen soll. Manchmal werden Lösungen gar diktiert oder gefordert [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Newsletter wirtschaft + weiterbildung: Neuigkeiten im März 17.03.2011
Newsletter Studie

Ab 1. März 2011 sind in Stelleninseraten verpflichtend Angaben zum Mindestentgelt zu machen. Diese Verpflichtung trifft

* Arbeitgeber,
* private Arbeitsvermittler und
* mit der Arbeitsvermittlung betraute Personen öffentlichen Rechts.

Begriff des Stelleninserates

Der Begriff des Stelleninserates erfasst interne (am „Schwarzen Brett“) und externe (in Zeitungen, im Internet usw.) Veröffentlichungen, in denen ein konkreter Arbeitsplatz ausgeschrieben wird.

Allgemeine Hinweise auf Schildern wie z.B. „Wir stellen ein …“ oder Einladungen zum allgemeinen Kennenlernen („Get together“) erfüllen nicht den Begriff des Stelleninserates, sofern nicht ein konkreter Arbeitsplatz ins Auge gefasst wird.

Mindestentgelt

Im Stelleninserat ist das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung festgelegte Mindestentgelt anzugeben. Diese Angabe hat

* betragsmäßig,
* unter Anführung der Zeiteinheit von Stunde/Woche/Monat,
* ohne anteilige Sonderzahlungen,
* unter Einrechnung personenbezogener Zulagen, die bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannt sind (z.B. bei Vorarbeitern).

zu erfolgen.

Den gesamten Artikel und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 14.03.2011

81. Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur vierten Änderung der FinanzOnline-Erklärungsverordnung

Die FinanzOnline-Erklärungsverordnung (FOnErklV), BGBl. II Nr. 512/2006, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 288/2009, wird – hinsichtlich der Mitteilung nach dem Privatstiftungsgesetz im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Justiz - wie folgt geändert:

1. In Z 12 der Promulgationsklausel wird der Beistrich durch einen Strichpunkt ersetzt und es werden folgende Z 13 bis 16 angefügt:
„13.des § 7 Abs. 1 des Stabilitätsabgabegesetzes – StabAbgG;

14.des § 12 des Flugabgabegesetzes – FlugAbgG;
15.des § 9 Abs. 4 des Altlastensanierungsgesetzes;
16.des § 5 des Privatstiftungsgesetzes - PSG im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Justiz,“ [...]

Das gesamten Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 04.03.2010
Gesetz

82. Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur vierten Änderung der FinanzOnline-Verordnung 2006

Die FinanzOnline-Verordnung 2006 (FOnV 2006), BGBl. II Nr. 97, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 114/2009, wird wie folgt geändert:

1. In Z 16 der Promulgationsklausel wird der Beistrich durch einen Strichpunkt ersetzt und es werden folgende Z 17 und 18 angefügt:
„17. der §§ 4 Abs. 6 und 59 Abs. 3 des Glücksspielgesetzes – GSpG;
18.des § 33 TP 17 Abs. 3 des Gebührengesetzes 1957,“

2. § 2 Abs. 1 lautet:
„(1) Teilnahmeberechtigt sind Abgabepflichtige und, wenn die Erlassung von Feststellungsbescheiden vorgesehen ist, diejenigen, an die diese Bescheide ergehen (§ 191 Abs. 1 und 2 BAO).“

3. In § 2 Abs. 2 wird nach der Z 10 folgende Z 11 angefügt:
„11. Fiskalvertreter im Sinn des § 8 Abs. 3 Z 2 Flugabgabegesetz.“

4. In § 3 Abs. 1 erster Satz wird der Klammerausdruck „(§ 3 AVOG)“ durch den Klammerausdruck „(§ 13 AVOG 2010)“ ersetzt.

5. § 3 Abs. 1 dritter Satz lautet:
„Eine postalische Zustellung der Zugangsdaten hat zu eigenen Handen (§ 21 ZustG) zu erfolgen; ist dies mangels einer inländischen Abgabestelle nicht möglich, so kommt eine postalische Zustellung der Zugangsdaten nicht in Betracht.“ [...]

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 04.03.2010
Gesetz

"Minimieren Sie das Risko für Ihren Webauftritt

So gestalten Sie Ihren Webauftritt gesetzeskonform, ein Standardwerk für alle, die ihren Webauftritt rechtlichabsichern wollen, liegt nunmehr in der zweiten völlig neu bearbeiteten Auflage vor.Das Buch beschreibt im ersten Teil, welche Rechtsvorschriften rund um einen Webauftritt generell zu beachten sind, wie z.B. Urheberrecht, Domainrecht und insbesondere Impressumsvorschriften. Im zweiten Teil werden spezielle Vorschriften für Webshops dargestellt, wie insbesondere das Fernabsatzrecht inklusive Rücktrittsrecht. Inklusive Checklisten, Formulierungsvorschlägen und Gesetzestexten.

Aktualisierte Neuauflage!"

Zu bestellen unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 21.02.2011
Newsletter

6. Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2009, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der den § 6 betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
„§ 6a. Einkommensberichte des Bundes“
2. In § 1 Abs. 1 Z 5 wird das Wort „Frauen“ durch das Wort „Personen“ ersetzt.
3. Dem § 4a wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Eine Diskriminierung liegt auch vor, wenn eine Person auf Grund ihres Naheverhältnisses zu einer Person wegen deren Geschlechts diskriminiert wird.“
4. Nach § 6 wird folgender § 6a samt Überschrift eingefügt:

„Einkommensberichte des Bundes
§ 6a.
(1) Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler ist verpflichtet, jährlich bis zum 1. Oktober einen Bericht zur Einkommensanalyse der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer des Bundes zu erstellen. Berichtszeitraum ist das jeweilige vorangegangene Kalenderjahr. Dieser Bericht hat Angaben über
1. die Anzahl der Frauen und die Anzahl der Männer in der jeweiligen Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppe und
2. das Medianeinkommen von vollbeschäftigten Frauen und Männern in der jeweiligen Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppe
zu enthalten.

(2) Der Bericht ist derart zu anonymisieren, dass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind.

(3) Der Bericht ist unverzüglich nach seiner Fertigstellung von der Bundeskanzlerin oder vom Bundeskanzler auf der Internethomepage des Bundeskanzleramtes zu veröffentlichen und den Leiterinnen und Leitern der Zentralstellen zu übermitteln. Von den Leiterinnen und Leitern der Zentralstelle ist der Bericht an die zuständigen Zentralausschüsse weiterzuleiten.

(4) Für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, für die es kein anzuwendendes Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppenschema gibt, gilt abweichend von Abs. ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 15.02.2010
Frauen Gesetz

Wien (OTS) - Dank dem Engagement von 150 PsychotherapeutInnen, PsychologInnen und Coaches kann die Firma bestNET.com insgesamt 4.500,- Euro an 'Licht für die Welt' überweisen. Der Geschäftsführer von bestNET, Gottfried Kerndler, ist mit der Entscheidung der österreichischen Bundesregierung, die Gelder für Entwicklungszusammenarbeit zu kürzen, nicht einverstanden. Er möchte diese Spende als seine Art des Protests verstanden wissen.

Anlass für die bestNET.Aktion sind die Budgetkürzungen der Regierung im Bereich Entwicklungszusammenarbeit auf blamable 0,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).

Diese Kürzungen stehen im krassen Widerspruch zu den gegenüber der internationalen Staatengemeinschaft gemachten Zusagen, diesen Budget-Posten bis 2015 auf 0,7 Prozent anzuheben.

"So wie der Finanzminister von mir zu Recht erwartet, dass ich meine Steuern zahle, so erwarte ich, dass die Regierung, die im Namen Österreichs - also auch in meinem Namen - abgegebene Versprechen hält" fordert bestNET.Geschäftsführer Gottfried Kerndler und fügt hinzu, "Ich bin mit diesen Kürzungen nicht einverstanden und möchte daher im Rahmen meiner bescheidenen Möglichkeiten diese Einschnitte zumindest etwas korrigieren."

Die Spende von bestNET an 'Licht für die Welt' wird möglich, weil 150 PsychotherapeutInnen, PsychologInnen und Coaches, allesamt bestNET.Kunden, deren Werbeeinschaltungen auf den bestNET.Portalen (www.bestHELP.at, www.psychologen.at, www.PsyOnline.at, www.coaching.cc, etc.) vorzeitig verlängern.

Mehr als 7 Prozent der Einnahmen aus dieser Aktion stehen jetzt für Augen-Operationen in den ärmsten Ländern dieser Erde zur Verfügung.

bestNET. - Verbindungen, die helfen ...
Quelle: ots.at/bestNET.Information-Service GmbH 14.1.2011
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"Mobile Anwendungen liegen im Trend und es kommen täglich neue hinzu. Das Potenzial für die betriebliche Weiterbildung gilt es jedoch noch zu entdecken.

Traditionell wird das Lernen mit einem Klassenzimmer assoziiert, wo der Lerner den Ausführungen eines Lehrers lauscht. Eine Vorstellung in unseren Köpfen, die künftig immer stärker verblassen wird, angesichts der neuen technischen Möglichkeiten, die uns Smartphones, iPads und Tablet-Pcs zunehmend bieten. Insbesondere die rasante Entwicklung der mobilen Anwendungen, der so genannten Apps, sollte man im Auge behalten. Das „Wall Street Journal“ betitelte das Jahr 2010 gar als Jahr der Apps und prophezeit für diese Jahr, dass diese Applikationen auch für Unternehmen zum Thema werden. Business-Software-Hersteller haben den Trend erkannt und arbeiten bereits an unternehmensspezifischen Apps, die die Arbeit der Mitarbeiter künftig erleichtern sollen [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Newsletter wirtschaft + weiterbildung: Neuigkeiten im Januar 13.1.2011
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