"Mobile Anwendungen liegen im Trend und es kommen täglich neue hinzu. Das Potenzial für die betriebliche Weiterbildung gilt es jedoch noch zu entdecken.
Traditionell wird das Lernen mit einem Klassenzimmer assoziiert, wo der Lerner den Ausführungen eines Lehrers lauscht. Eine Vorstellung in unseren Köpfen, die künftig immer stärker verblassen wird, angesichts der neuen technischen Möglichkeiten, die uns Smartphones, iPads und Tablet-Pcs zunehmend bieten. Insbesondere die rasante Entwicklung der mobilen Anwendungen, der so genannten Apps, sollte man im Auge behalten. Das „Wall Street Journal“ betitelte das Jahr 2010 gar als Jahr der Apps und prophezeit für diese Jahr, dass diese Applikationen auch für Unternehmen zum Thema werden. Business-Software-Hersteller haben den Trend erkannt und arbeiten bereits an unternehmensspezifischen Apps, die die Arbeit der Mitarbeiter künftig erleichtern sollen [...]"
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Quelle: Newsletter wirtschaft + weiterbildung: Neuigkeiten im Januar 13.1.2011
Newsletter Weiterbildung
Dieser Upgrade-Lehrgang ist ein spezielles Angebot für all jene, die in den Achtziger- und Neunzigerjahren sowohl den „AfU-Lehrgang“, also das General Consulting Program, eine umfassende Beraterausbildung, als auch die damals verpflichtende Unternehmensberaterprüfung abgelegt haben. Aufbauend auf dieser Ausbildung wird nun in nur fünf Präsenztagen die Berechtigung erlangt, sich am Markt als Akademische/r Unternehmensberater/in auszuweisen.
Damit verbunden ist auch die Chance, durch Anrechnung dieses Lehrgangs in nur zwei weiteren Semestern den MBA der emca-academy und damit einen national und international anerkannten akademischen Grad zu erlangen.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter nachfolgendem Link: ...
Quelle: incite Newsletter Februar 2010
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Berufungsentscheidung - Steuer (Referent) UFSF, GZ RV/0289-F/09 vom 10.12.2009
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Adr, vom 14. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 30. Jänner 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Oktober 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben.
Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 2 BAO aufgehoben.
Den gesamten Text der Berufungsentscheidung finden Sie unter dem nachsteheden Link: ...
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