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111 News gefunden


"77. Bundesgesetz, mit dem das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz erlassen, das Einkommensteuergesetz 1988, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das EU-Amtshilfegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Bewertungsgesetz 1955, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert und das EU-Quellensteuergesetz aufgehoben werden (EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 – EU-AbgÄG 2016)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Art. 1 - Verrechnungspreisdokumentationsgesetz – VPDG
Art. 2 - Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988
Art. 3 - Änderung des Finanzstrafgesetzes
Art. 4 - Änderung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes
Art. 5 - Änderung des Kapitalabfluss-Meldegesetzes
Art. 6 - Änderung des Gemeinsamer Meldestandard-Gesetzes
Art. 7 - Änderung des EU-Amtshilfegesetzes
Art. 8 - Änderung des Zollrechts-Durchführungsgesetzes
Art. 9 - Änderung des Bewertungsgesetzes 1955
Art. 10 - Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 1988
Art. 11 - Änderung der Bundesabgabenordnung
Art. 12 - Aufhebung des EU-Quellensteuergesetzes

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 122. Newsletter der BGBl.-Redaktion 02.08.2016
Gesetz Newsletter

Einen Überblick über Steuervorteile für Eltern finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Newsletter AK.portal 17.03.2016
Familie Newsletter

"Das Steuerreformgesetz 2015/16 wurde am 14. August 2015 im BGBl I Nr 118/2015 veröffentlicht und sieht den Wegfall der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht für Jubiläumsgelder vor.

Die bisherige Ausnahmeregelung für Jubiläumsgelder gemäß § 49 Abs 3 Z 10 entfällt ersatzlos, die Höchstbeitragsgrundlagen für die Lohnsteuer gemäß § 108 Abs 3 ASVG wurden leicht erhöht. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 8/2016
Newsletter

"412. Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Verordnung über die Verwendung von Formblättern für die offenzulegende Bilanz und den offenzulegenden Anhang von kleinen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (UGB-Formblatt-V) geändert wird

Aufgrund des § 278 Abs. 2 des Unternehmensgesetzbuchs, dRGBl. 219/1897, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 22/2015, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Verwendung von Formblättern für die offenzulegende Bilanz und den offenzulegenden Anhang von kleinen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (UGB-Formblatt-V), BGBl. II Nr. 316/2008, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 320/2013, wird wie folgt geändert:

1. In der Promulgationsklausel wird das Zitat „BGBl. I Nr. 70/2008“ durch „BGBl. I Nr. 22/2015“ ersetzt. [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 179. Newsletter der BGBl.-Redaktion 16.12.2015
Gesetz Newsletter

"410. Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die technischen Einzelheiten für Sicherheitseinrichtungen in den Registrierkassen und andere, der Datensicherheit dienende Maßnahmen (Registrierkassensicherheitsverordnung, RKSV)

Aufgrund der §§ 131b Abs. 5 Z 1, 3 und 4 und § 132a Abs. 8 der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2015, wird verordnet:

1. Hauptstück Allgemeiner Teil

Anwendungsbereich

§ 1. Die Registrierkassensicherheitsverordnung regelt

1. die zur technischen Umsetzung der Manipulationssicherheit elektronischer Aufzeichnungssysteme erforderlichen technischen Merkmale

a) der Registrierkasse,
b) der Signaturerstellungseinheit,
c) der Kommunikation zwischen Registrierkasse und Signaturerstellungseinheit,

2. die zusätzlichen Anforderungen an den Beleg gemäß § 132a Abs. 8 der Bundesabgabenordnung BAO, BGBl. Nr. 164/1961,

3. Einzelheiten über die Erlassung von Feststellungsbescheiden betreffend geschlossene Gesamtsysteme und

4. den Zugriff der Behörden auf die dafür erforderlichen Daten für aufsichts- und abgabenrechtliche Zwecke. [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 177. Newsletter der BGBl.-Redaktion 14.12.2015
Gesetz Newsletter

"Ob angestellt oder selbstständig: Jeder will Steuern sparen. Doch das Steuerrecht ist ein Dschungel, den der Laie kaum durchblickt. Verständlich und praxisnah aufbereitet, enthält auch das SteuerSparBuch 2015/2016 wieder alles Wissenswerte über Freibeträge und Absetzbeträge, Lohnsteuerbegünstigungen, Sozialversicherung, Einkommen- und Umsatzsteuer, Gewinnermittlung für Selbstständige sowie Tipps für steueroptimales Verhalten. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Buch & Mehr, Neuigkeiten aus der WKÖ 02.12.2015
Newsletter

"Was auf den österreichischen Steuerzahler zukommt

Top aktuell finden Sie in dieser Broschüre kompakt und
übersichtlich alle Steuerthemen, für die allenfalls noch vor dem Jahresende
besonderer Handlungsbedarf besteht. Die Themen werden kurz und bündig
besprochen und zahlreiche Tipps gegeben, wie man sich steueroptimal verhalten
kann. [...]"

Den gesamten Artikel und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Buch & Mehr, Neuigkeiten aus der WKÖ 02.12.2015
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"Neugestaltung der Lohnsteuer- und Beitragsbegünstigungen

Durch das StRefG 2015/2016 wird der Begünstigungskatalog des Lohnsteuer- und Beitragsrechts mit Wirkung ab 2016 geändert.

Wegfallende Begünstigungen im Lohnsteuer- und Beitragsrecht:

Haustrunk im Brauereigewerbe
Steuerbefreiung für Beförderungsunternehmen bei Beförderung der eigenen Arbeitnehmer oder deren Angehörigen („ÖBB-Befreiung“)
Verbesserungsvorschläge und Diensterfindungen (zusätzliches Jahressechstel bzw Beitragsbefreiung entfällt) [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 48/2015
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"375. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz ab dem Jahr 2016 festgesetzt wird (IESG-Zuschlagsverordnung)

Auf Grund des § 12 Abs. 3 Z 2 des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes (IESG), BGBl. Nr. 324/1977, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 113/2015, wird verordnet:

§ 1. Der Zuschlag gemäß § 12 Abs. 1 Z 4 IESG wird ab dem Jahr 2016 mit 0,35 vH festgesetzt.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft. [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 167. Newsletter der BGBl.-Redaktion 25.11.2015
Gesetz Newsletter

"Am 15. Juli 2015 veröffentlichte das AFRAC die Stellungnahme „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 47/2015
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