"Das Steuerreformgesetz 2015/16 wurde am 14. August 2015 im BGBl I Nr 118/2015 veröffentlicht und sieht den Wegfall der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht für Jubiläumsgelder vor.
Die bisherige Ausnahmeregelung für Jubiläumsgelder gemäß § 49 Abs 3 Z 10 entfällt ersatzlos, die Höchstbeitragsgrundlagen für die Lohnsteuer gemäß § 108 Abs 3 ASVG wurden leicht erhöht. [...]"
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