Es werden strengere Vorschriften geben für österreichische Abschlussprüfer von Unternehmen. Der Entwurf eines entsprechenden Gesetzes wurde von Justizministerin Berger am Montag zur Begutachtung verschickt. Es soll eine externe Qualitätssicherung sowie eine öffentliche Aufsicht über den Beruf des Abschlussprüfers eingeführt werden. ...
Gesetz
*Standardkostenmodell-Richtlinien (BGBl. II Nr. 233/2007) 2007-08-31
*Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für Berufsschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht (BGBl. II Nr. 234/2007) 2007-08-31
*Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl. III Nr. 97/2007) 2007-08-31
*Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (BGBl. III Nr. 98/2007) 2007-08-31
*Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich und dem Sicherheitsministerium von Bosnien und Herzegowina über die polizeiliche Zusammenarbeit (BGBl. III Nr. 99/2007) 2007-08-31
*Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über die Übernahme von Personen mit illegalem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)
(BGBl. III Nr. 100/2007) 2007-08-31
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Gesetz
*Änderung der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung - KEM-V (BGBl. II Nr. 219/2007) 2007-08-30
*Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 1 (BGBl. II Nr. 220/2007) 2007-08-30
*Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 2 (BGBl. II Nr. 221/2007) 2007-08-30
*Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 3 (BGBl. II Nr. 222/2007) 2007-08-30
*Grundausbildung für die Verwendungsgruppen A 4 und A 5 sowie über die Facharbeiter-Aufstiegsausbildung (BGBl. II Nr. 223/2007) 2007-08-30
*Änderung der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ) (BGBl. II Nr. 224/2007) 2007-08-30
*Aufhebung der Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße - Abschnitt A 5/B 7 bis Knoten Korneuburg A 22/S 1 im Bereich der Gemeinden Hagenbrunn, Enzersfeld, Stetten, Leobendorf und Korneuburg, BGBl. II Nr. 177/2006, durch den Verfassungsgerichtshof (BGBl. II Nr. 225/2007) 2007-08-30
*Schulmilch-Höchstpreis-Verordnung 2007 (BGBl. II Nr. 226/2007) 2007-08-30
*Änderung der Tropentauglichkeitsverordnung (BGBl. II Nr. 227/2007) 2007-08-30
*Bundes-Elektroschutzverordnung - B-ESV (BGBl. II Nr. 228/2007) 2007-08-30
*Bundes-Fachkenntnisnachweis-Verordnung - B-FK-V (BGBl. II Nr. 229/2007) 2007-08-30
*Aufhebung der Kontaminanten-Analysenverordnung (BGBl. II Nr. 230/2007) 2007-08-30
*Endgültige Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2007 für Energiepflanzen und für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden (BGBl. II Nr. 231/2007) 2007-08-30
*Änderung der Verordnung über die Schülerheimbeiträge an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten (BGBl. II Nr. 232/2007) 2007-08-30
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Gesetz
*Emittenten-Compliance-Verordnung 2007 - ECV 2007 (BGBl. II Nr. 213/2007) 2007-08-27
*Handelstransparenzausnahmen-Verordnung – HTAusV (BGBl. II Nr. 214/2007) 2007-08-27
*Auslagerungsverordnung – AusV (BGBl. II Nr. 215/2007) 2007-08-27
*Interessenkonflikte- und Informationen für Kunden-Verordnung – IIKV (BGBl. II Nr. 216/2007) 2007-08-27
*Wertpapier-Meldeverordnung 2007 - WPMV 2007 (BGBl. II Nr. 217/2007) 2007-08-27
*Änderung der Verordnung über Beiträge für Schülerheime und ganztägige Schulformen (BGBl. II Nr. 218/2007) 2007-08-27
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Gesetz
*Verzeichnis der harmonisierten Normen für Sportboote (BGBl. II Nr. 212/2007) 2007-08-24
*Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M182 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von UN 2059 Nitrozellulose, Lösung, entzündbar in IBCs (BGBl. III Nr. 88/2007) 2007-08-24
*Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M180 gemäß Abschnitt 1.5.1.1 ADR betreffend die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gefäßen entsprechend Abschnitt 1.1.4.2 (BGBl. III Nr. 89/2007) 2007-08-24
*Geltungsbereich des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs (BGBl. III Nr. 90/2007) 2007-08-24
*Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl. III Nr. 91/2007) 2007-08-24
*Geltungsbereich des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (BGBl. III Nr. 92/2007) 2007-08-24
*Geltungsbereich des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (BGBl. III Nr. 93/2007) 2007-08-24
*Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (BGBl. III Nr. 94/2007) 2007-08-24
*Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung und des Gebührenverzeichnisses zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. III Nr. 95/2007) 2007-08-24
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Gesetz
Mit 1.7.2007 wird durch eine Genehmigungsdatenbank den Finanzämtern möglich, die Zulassungsfreigabe auf elektronischem Weg durchzuführen und das soll damit die bisher notwendige Unbedenklichkeitsbescheinigung ersetzen. Somit ist eine erstmalige Zulassung in Österreich ab sofort nur mehr dann möglich, wenn ein Genehmigungsdatensatz für das Fahrzeug vorhanden und keine Zulassungssperre in der Datenbank eingetragen ist.Bei Selbstimport von PKWs bis 3,5 Tonnen und einspurigen Fahrzeugen – sowohl durch Private als auch Unternehmer, muss eine Einzelgenehmigung bei der jeweiligen Landesprüfstelle eingeholt werden. Im EU-Raum besteht die Möglichkeit einer Einzeltypisierung. In beiden Fällen bleibt die Fahrgestellnummer für eine sofortige Zulassung in Österreich solange gesperrt, bis die Umsatzsteuer und die Normverbrauchsabgabe beglichen sind. Erst dann erfolgt eine Freigabe durch das Finanzamt.Mehrere Details unter: http://www.huebner.at
*22. Nachtrag zum Arzneibuch (BGBl. II Nr. 210/2007) 2007-08-23
*Aufhebung der Betriebsprämie-Verordnung durch den Verfassungsgerichtshof (BGBl. II Nr. 211/2007) 2007-08-23
*Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über Beziehungen im audiovisuellen Bereich samt Durchführungsbestimmungen (BGBl. III Nr. 86/2007) 2007-08-23
*Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Energiegemeinschaft über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft (BGBl. III Nr. 87/2007) 2007-08-23
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Gesetz
Auf Grund des Entfalls der Erbschaftssteuer mit 31.07.2008 bestehen konkrete Überlegungen Deutschlands, das Erbschaftssteuer DBA mit Österreich mit Wirkung 01.01.2008 zu kündigen. Im Falle der tatsächlichen Kündigung des Erbschaftssteuer DBAs-Deutschland droht insbesondere in den nachstehend skizzierten Konstellationen in dem Zeitraum 01.01.2008 bis 31.07.2008 eine Belastung sowohl mit der deutschen als auch mit der österreichschen Erbschaftssteuer.Näheres unter: http://www.leitner-leitner.atDATEV bietet zu diesem Thema mit ”Lexinform” eine attraktive online-Datenbank, mit der Sie einfach und kostengünstig aktuelle Steuer- und Rechtsinformationen auch selbst recherchieren und für die Beratung Ihrer Klienten aktiv verwenden können. Wir freuen uns über Ihre Anfrage an info@datev.at oder an unsere kostenlose Bestellhotline 0800 / 50 10 30. Eine Liste von DATEV-Steuerberater, die Ihnen bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen gerne helfen, können sie bei info@datev.at anfordern.
*Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes (BGBl. II Nr. 208/2007) 2007-08-22
*Milchquoten-Verordnung 2007 - MQuV 2007 (BGBl. II Nr. 209/2007) 2007-08-22
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Gesetz
Generell unterliegt die Verlegung der Geschäftsleitung oder des satzungsmäßigen Sitzes einer ausländischen Kapitalgesellschaft nach Österreich der Gesellschaftssteuer. Für EU-Gesellschaften kommt jedoch eine Befreiung von der Gesellschaftssteuer im Zuzugsstaat in Betracht.In seiner Entscheidung vom Juni 2007 stellt der Europäische Gerichtshof klar, dass es für die Befreiung auf eine Besteuerung im Wegzugsstaat nicht ankommt. Somit sind im Herkunftsstaat weder eine Steuerbefreiung noch ein Nullsteuersatz schädlich. Das Besteuerungsrecht gilt vielmehr als verwirkt, wenn der Herkunftsstaat sein ihm zustehendes Besteuerungsrecht nicht ausübt.Mehrere Details unter: http://www.huebner.atEine Liste von DATEV-Steuerberater, die Ihnen bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen gerne helfen, können sie bei info@datev.at anfordern.