Mit 1.7.2007 wird durch eine Genehmigungsdatenbank den Finanzämtern möglich, die Zulassungsfreigabe auf elektronischem Weg durchzuführen und das soll damit die bisher notwendige Unbedenklichkeitsbescheinigung ersetzen. Somit ist eine erstmalige Zulassung in Österreich ab sofort nur mehr dann möglich, wenn ein Genehmigungsdatensatz für das Fahrzeug vorhanden und keine Zulassungssperre in der Datenbank eingetragen ist.
Bei Selbstimport von PKWs bis 3,5 Tonnen und einspurigen Fahrzeugen – sowohl durch Private als auch Unternehmer, muss eine Einzelgenehmigung bei der jeweiligen Landesprüfstelle eingeholt werden. Im EU-Raum besteht die Möglichkeit einer Einzeltypisierung. In beiden Fällen bleibt die Fahrgestellnummer für eine sofortige Zulassung in Österreich solange gesperrt, bis die Umsatzsteuer und die Normverbrauchsabgabe beglichen sind. Erst dann erfolgt eine Freigabe durch das Finanzamt.
Mehrere Details unter:
http://www.huebner.atQuelle: DATEV GmbH
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