Berufungsentscheidung - Steuer (Referent) UFSF, GZ RV/0289-F/09 vom 10.12.2009
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Adr, vom 14. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 30. Jänner 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Oktober 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben.
Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 2 BAO aufgehoben.
Den gesamten Text der Berufungsentscheidung finden Sie unter dem nachsteheden Link: ...
Ausbildung Gesetz Weiterbildung
„Inhaltsverzeichnis
1. Hauptstück: System der externen Qualitätsprüfung und öffentliche Aufsicht
1. Abschnitt: Allgemeines
§ 1. Begriffsbestimmungen
§ 1a. Tätigkeit von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften
§ 1b. Kontinuierliche Fortbildung
§ 1c. Meldepflicht bei Abberufung und Rücktritt
2. Abschnitt: System der externen Qualitätsprüfung
§ 2. Qualitätssicherungsmaßnahmen
§ 3. Externe Qualitätsprüfung
§ 4. Intervalle der Qualitätsprüfungen
§ 5. Bestellung des Qualitätsprüfers
§ 6. Unabhängigkeit des Qualitätsprüfers
§ 7. Honorierung des Qualitätsprüfers
§ 8. Mitwirkungspflichten
§ 9. Kündigung des Auftrages
§ 10. Qualitätsprüfer
§ 11. Externe Qualitätsprüfungen durch Prüfungsgesellschaften
§ 12. Qualifizierte Assistenten
§ 13. Prüfbericht
§ 14. Bescheinigung
§ 15. Erteilung der Bescheinigung
§ 16. Anordnung von Maßnahmen
§ 17. Versagung der Bescheinigung
§ 18. Widerruf der Bescheinigung
§ 18a. Entzug der Bescheinigung
§ 18b. Erlöschen der Bescheinigung
3. Abschnitt: Behörden und öffentliche Aufsicht
§ 18c. Behörden
§ 19. Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen
§ 20. Qualitätskontrollbehörde
§ 20a. Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen
§ 20b. Verfahrensvorschriften
§ 21. Verschwiegenheitspflicht
§ 22. Qualitätssicherungsrichtlinie
4. Abschnitt: Registrierung
§ 23. Öffentliches Register
5. Abschnitt: Transparenzbericht
§ 24. Transparenzbericht
2. Hauptstück: Europäische und internationale Kooperation
1. Abschnitt: Zulassung von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften aus Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften, der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz
§ 25. Zulassung von Abschlussprüfern und Eignungstest
§ 25a. Zulassung von Prüfungsgesellschaften
2. Abschnitt: Registrierung von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften von Unternehmen mit Wertpapieren an geregelten Märkten aus Drittstaaten
§ 25b. ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at
Gesetz
"Wege zur Kooperation": Wirtschaftsmediation in 21 Fallbeispielen
Wien - "Mediation ist eine tolle Sache und das Buch ist wichtig, weil es die Möglichkeiten der Mediation an konkreten Beispielen festmacht." ORF-Journalist Peter Resetarits, von Berufs wegen mit Konflikten und deren Lösung vor laufender Kamera befasst, brachte die Sache in einer Podiumsdiskussion zum Thema Wirtschaftsmediation auf den Punkt.
Anlass: Die Präsentation des Buches "Wege zur Kooperation", Wirtschaftsmediation bei Wirtschaftstreuhändern in 21 Fallbeispielen, herausgegeben von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
Mehr als 160 Mediatoren und an der Mediation Interessierte waren der Einladung der Gesellschaft für Wirtschaftsmediation und des International Council for Businessmediation an Conflict Management zur Diskussion gefolgt. Der Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Mag. Klaus Hübner, selbst Mediator, unterstrich im Eröffnungsstatement die Notwendigkeit, die Mediation als Möglichkeit zur außergerichtlichen Konfliktlösung populärer zu machen.
"Die Vorteile gegenüber einem Gerichtsverfahren liegen einerseits im geringeren Zeit- und Kostenaufwand, andererseits und das ist oft noch wichtiger, ist die Mediation dazu geeignet, Beziehungen wieder herzustellen. Das gilt für den privaten Bereich, wenn es um Konflikte zwischen Ehepartnern und Scheidungen gehe genauso, wie im Unternehmen, beispielsweise im Zusammenhang mit Nachfolgerregelungen."
"Wege zur Kooperation" Wirtschaftsmediation bei Wirtschaftstreuhändern in 21 Fallbeispielen.
Herausgegeben von Kammer der Wirtschaftstreuhänder
Verlag : MANZ'sche Wien
ISBN : 978-3-214-00543-6
Quelle: ots 29.1. 2010/ Kammer der Wirtschaftstreuhänder
Pressemeldung
Mit 1.1.2010 sind für Selbständige positive Neuerungen bei der Vorschreibung der Sozialversicherungsbeiträge in Kraft getreten
Da die Einkünfte eines Unternehmers im Beitragsjahr noch nicht bekannt sind, sieht das gewerbliche Sozialversicherungsgesetz für Unternehmer zuerst eine vorläufige Beitragsvorschreibung vor. Erst dann, wenn der Steuerbescheid des Beitragsjahres vorliegt, erfolgt die endgültige Beitragsfestsetzung.
Vorläufige Beitragsvorschreibung
Die vorläufige Beitragsgrundlage wird grundsätzlich auf Basis der Beitragsgrundlage des drittvorangegangenen Kalenderjahres gebildet.
Beitragsgrundlage sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben) laut dem jeweiligen Einkommensteuerbescheid zuzüglich der vorgeschriebenen Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung.
Die vorläufige Beitragsvorschreibung erfolgt allerdings auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage
* in den ersten drei Kalenderjahren oder
* in dem Fall, dass im drittvorangegangenen Jahr keine selbständige Erwerbstätigkeit
ausgeübt worden ist.
Neue Möglichkeit der Beitragsherabsetzung
Gerade in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten kommt es vor, dass die Beitragsgrundlage im drittvorangegangenen Kalenderjahr höher war als im Beitragsjahr. Es ist daher vorauszusehen, dass die vorläufige Beitragsgrundlage den tatsächlichen Einkünften des Beitragsjahres nicht entsprechen wird. In diesen Fällen gab es bisher die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung der vorläufigen Beiträge zu stellen.
In Zukunft ist es aber möglich, an Stelle der Stundung einen Antrag auf Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage zu stellen. Die Beiträge werden in diesem Fall auf Basis der glaubhaft gemachten voraussichtlichen Einkünfte des Beitragsjahres festgesetzt.
TIPP!
Der Antrag kann formlos bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft eingebracht werden. Wir empfehlen die Vorlage „Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage wegen Verringerung der Einkünfte“ im Anhang als Upload. ...
Im Rahmen eines neuen Projektes möchte ein Konsortium aus ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, dem Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern, respACT – austrian business council for sustainable development und der GPA-djp – Gewerkschaft der Privatangestellten – Druck – Journalismus – Papier die Themen Vielfalt und Chancengleichheit in österreichischen Betrieben verankern. Gebündelte Expertise zum Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln wird interessierten UnternehmerInnen zur Verfügung gestellt, um diesen Prozess zu erleichtern.
Wir bieten interessierten UnternehmerInnen im Rahmen eines von der Europäischen Kommission (Progress) teilfinanzierten und von der Gemeinde Wien (MA17) unterstützten Projektes folgende Serviceleistungen an:
* Administration eines themenfokussierten Unternehmensnetzwerks Beratungsgespräche zur Umsetzung von mehr Chancengleichheit im Betrieb
* Seminare zu den rechtlichen Rahmenbedingungen
* Diversitätstrainings
* Maßgeschneiderte Trainings nach Erforderlichkeit im Umsetzungsprozess
* Gemeinsame Erarbeitung eines Leitfadens für den Umgang mit Vielfalt und das Verwirklichen von Chancengleichheit im Betrieb
Möchten Sie in Ihrer Organisation/in Ihrem Unternehmen Chancengleichheit herstellen bzw. verbessern, Strategien zum Umgang mit Diversität erarbeiten bzw. weiterentwickeln. Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme am Projekt und an professioneller Unterstützung zur erfolgreichen Umsetzung von Diversitätsmanagement haben, melden Sie sich rasch an, da nur eine kleine Zahl von Unternehmen betreut werden kann.
Weitere Informationen und AnsprechpartnerInnen finden Sie unter folgendem Link... ...
Quelle: ZARA-Newsletter 26.1.2010
Der Aufruf der ARGE DATEN, sich direkt in den parlamentarischen Prozess einzubringen zeigte unglaubliches Echo. Bis 19.1. gaben mehr als 120 Organisationen und Privatpersonen Stellungnahmen zur Vorratsdatenspeicherung ab. Alle Stellungnahmen sind auf der Parlamentsseite http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00117/pmh.shtml nachzulesen.
Besonders erfreulich, sowohl bei den Privatpersonen, als auch bei den Organisationen gibt es eine Rekordbeteiligung.
Stellungnahme jetzt abgeben!
Es macht weiterhin Sinn eine Stellungnahme abzugeben. Die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung ist noch lange nicht abgeschlossen. Die Stellungnahmen sind formlos an das BMVIT und das Parlament zu richten. Am besten wird sie per eMail eingebracht. Es genügt die Angabe der Geschäftszahl BMVIT-630.333/0001-III/PT2/2009, die entsprechenden Mailadressen sind jd@bmvit.gv.at und begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at . Als Stellungnahme können eigene Argumente gebracht werden, es können Teile der ARGE DATEN - Stellungnahme verwendet werden (http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00117_03/imfname_177168.pdf) oder es wird auf Stellungnahmen, die man unterstützen möchte verwiesen.[...] ...
Quelle: www.argedaten.at (20.01.2010)
Gesetz Pressemeldung
Den gesamten Gesetzestext finden Sie unter folgendem Link... ...
Gesetz
Den gesamten Gesetzestext finden Sie unter folgendem Link... ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at
Gesetz
Inhaltsverzeichnis
Artikel 1 (Bundesgesetz über den Aufbau und die Zuständigkeitsregelung der
Abgabenverwaltung des Bundes – Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 – AVOG 2010)
Artikel 2 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988)
Artikel 3 (Änderung des Umgründungssteuergesetzes)
Artikel 4 (Änderung des Gebührengesetzes 1957)
Artikel 5 (Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes 1934)
Artikel 6 (Änderung des Versicherungssteuergesetzes 1953)
Artikel 7 (Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes 1952)
Artikel 8 (Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1992)
Artikel 9 (Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967)
Artikel 10 (Änderung der Bundesabgabenordnung)
Artikel 11 (Änderung des Finanzstrafgesetzes)
Artikel 12 (Änderung des Rundfunkgebührengesetzes)
Artikel 13 (Änderung des Entschädigungsgesetzes CSSR)
Artikel 14 (Änderung des EG-Vollstreckungsamtshilfegesetzes)
Den gesamten Gesetzestext finden Sie unter folgendem Link... ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at
Gesetz
St. Pölten - In St. Pölten gab Landesrätin Mag. Karin Scheele heute, 11. Jänner, bekannt, dass die Schuldnerberatung Niederösterreich ab sofort flächendeckend in allen politischen Bezirken des Bundeslandes zur Verfügung steht. "Ab heute wird der Ausbau der Schuldnerberatung verwirklicht. Dieser ist sehr wichtig, weil sich die Prognose des steigenden Bedarfs bewahrheitet hat. Alle WirtschaftsforscherInnen sagen für 2010 weiterhin eine angespannte Situation am Arbeitsmarkt voraus. Auch aus diesem Grund wird die NÖ Schuldnerberatung heuer wieder für viele NiederösterreicherInnen ein persönlicher Krisenmanager sein", so Scheele.
Von diesem Ausbau in Form einer Aufstockung der Beratungszeit um 40 Wochenstunden profitieren insbesondere jene sieben politischen Bezirke Niederösterreichs, in denen bisher keine Sprechtage der Schuldnerberatung Niederösterreich gemeinnützige GmbH abgehalten wurden: Baden, Schwechat, Klosterneuburg, Lilienfeld, Korneuburg, Neunkirchen und Tulln.
Während in Baden bereits heute der erste zusätzliche Sprechtag abgehalten wird, folgen die weiteren Termine morgen, 12. Jänner, in Schwechat, am 14. Jänner in Klosterneuburg, am 18. Jänner in Lilienfeld und Korneuburg, am 20. Jänner in Neunkirchen und am 25.
Jänner in Tulln. Diese Sprechtage, die 14-tägig und teilweise sogar wöchentlich abgehalten werden, finden stets in den Räumlichkeiten der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft statt. Diese Ausweitung des professionellen und kostenlosen Angebots soll gewährleisten, dass die Schuldnerberatung näher zu den KundInnen kommt und letztere sich somit einen Teil des Anfahrtsweges sowie der damit verbundenen Kosten ersparen können.
Ein Teil dieses Ausbaus ist auch die Ausweitung der Jugendprävention: Verstärkt sollen MitarbeiterInnen der Schuldnerberatung Niederösterreich künftig in Schulen Workshops zu den Themen Konsum und Umgang mit Geld abhalten. Im Vorjahr konnten auf diese Weise 3.264 SchülerInnen erreicht werden. Ab Juni 2010 sollen ...
Quelle: ots 11.1.2010/ Niederösterreichische Landesregierung