„Inhaltsverzeichnis
1. Hauptstück: System der externen Qualitätsprüfung und öffentliche Aufsicht
1. Abschnitt: Allgemeines
§ 1. Begriffsbestimmungen
§ 1a. Tätigkeit von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften
§ 1b. Kontinuierliche Fortbildung
§ 1c. Meldepflicht bei Abberufung und Rücktritt
2. Abschnitt: System der externen Qualitätsprüfung
§ 2. Qualitätssicherungsmaßnahmen
§ 3. Externe Qualitätsprüfung
§ 4. Intervalle der Qualitätsprüfungen
§ 5. Bestellung des Qualitätsprüfers
§ 6. Unabhängigkeit des Qualitätsprüfers
§ 7. Honorierung des Qualitätsprüfers
§ 8. Mitwirkungspflichten
§ 9. Kündigung des Auftrages
§ 10. Qualitätsprüfer
§ 11. Externe Qualitätsprüfungen durch Prüfungsgesellschaften
§ 12. Qualifizierte Assistenten
§ 13. Prüfbericht
§ 14. Bescheinigung
§ 15. Erteilung der Bescheinigung
§ 16. Anordnung von Maßnahmen
§ 17. Versagung der Bescheinigung
§ 18. Widerruf der Bescheinigung
§ 18a. Entzug der Bescheinigung
§ 18b. Erlöschen der Bescheinigung
3. Abschnitt: Behörden und öffentliche Aufsicht
§ 18c. Behörden
§ 19. Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen
§ 20. Qualitätskontrollbehörde
§ 20a. Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen
§ 20b. Verfahrensvorschriften
§ 21. Verschwiegenheitspflicht
§ 22. Qualitätssicherungsrichtlinie
4. Abschnitt: Registrierung
§ 23. Öffentliches Register
5. Abschnitt: Transparenzbericht
§ 24. Transparenzbericht
2. Hauptstück: Europäische und internationale Kooperation
1. Abschnitt: Zulassung von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften aus Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften, der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz
§ 25. Zulassung von Abschlussprüfern und Eignungstest
§ 25a. Zulassung von Prüfungsgesellschaften
2. Abschnitt: Registrierung von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften von Unternehmen mit Wertpapieren an geregelten Märkten aus Drittstaaten
§ 25b. Registrierung von Abschlussprüfern
§ 25c. Registrierung von Prüfungsgesellschaften
§ 25d. Ausnahmen bei Gleichwertigkeit
3. Abschnitt: Zusammenarbeit der zuständigen Stellen
§ 25e. Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten der Europäischen
Gemeinschaften, den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz
§ 25f. Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Drittstaaten
3. Hauptstück: Finanzierung des Qualitätssicherungssystems, Strafbestimmungen und
Schlussbestimmungen
1. Abschnitt: Finanzierung
§ 26. Zahlstelle
2. Abschnitt: Strafbestimmungen und Schlussbestimmungen
§ 27. Strafbestimmungen
§ 27a.Wechselseitige Hilfeleistungspflichten
§ 27b.Umsetzung von EU-Recht
§ 28. Sprachliche Gleichbehandlung
§ 29. Verhältnis zu anderen Bundesgesetzen
§ 30. Übergangsbestimmungen
§ 31. Inkrafttreten
§ 32. Vollziehung“
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http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2010_I_10/...Quelle: www.ris.bka.gv.at