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636 News gefunden


"86. Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 – SVÄG 2013)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Artikel Gegenstand

1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
2 Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes
3 Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes
4 Änderung des Allgemeinen Pensionsgesetzes
5 Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes
6 Änderung des Notarversicherungsgesetzes 1972
7 Änderung des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes
8 Änderung des Pensionsgesetzes 1965
9 Änderung des Bundestheaterpensionsgesetzes
10 Änderung des Bundesbahn-Pensionsgesetzes [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblattl finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 28.05.2013
Gesetz Newsletter

"Die Steuer- und WirtschaftsKartei (SWK) bietet rund um dieses aktuelle Thema einen praktischen Leitfaden.

Die Ausstellung von elektronischen Rechnungen im Umsatzsteuerrecht wurde mit Wirkung ab 1.1.2013 maßgeblich vereinfacht. So ist es nunmehr beispielsweise möglich, Rechnungen mittels E-Mail auch ohne Anwendung einer elektronischen Signatur auszustellen. Das vorliegende SWK-Spezial stellt zum einen - mit Hilfe zahlreicher und anschaulicher Beispiele - die gesetzlichen Grundlagen dar und fokussiert zum anderen auf Problemstellungen und Lösungsansätze aus der unternehmenspraktischen und technischen Sichtweise. [...]"

Den gesamten Artikel und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 20/2013
Newsletter

"Durch das Abgabenänderungsgesetz 2012 erfolgt eine Änderung der Bestimmungen über die elektronische Zustellung von Erledigungen der Finanzverwaltung. Damit wird die elektronische Zustellung in die FinanzOnline-Databox ohne Zustimmung des Empfängers zulässig.

Die Neuregelung sieht vor, dass FinanzOnline-Teilnehmer Zustellungen automatisch elektronisch erhalten, außer es erfolgt ein Verzicht auf die elektronische Zustellung. Beim ersten Einstieg eines Teilnehmers mit der Berechtigung Supervisor in FinanzOnline nach dem 7.1.2013 wird automatisch die elektronische Zustellung aktiviert und dem Teilnehmer eine Verzichtsmöglichkeit angeboten. Der Einstieg eines Benutzers ohne Supervisor-Rechte löst keine Aktivierung aus.

Derzeit werden nur Bescheide und Ergänzungsersuchen elektronisch zugestellt. Buchungsmitteilungen und die Benachrichtigungen über die Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Quartalsvorauszahlungen werden vorläufig noch weiterhin in Papierform zugestellt, es ist aber geplant, die elektronische Zustellung der Buchungsmitteilungen und der Benachrichtigungen über die Quartalsvorauszahlungen im Laufe des Jahres 2013 umzusetzen. Ein konkreter Zeitpunkt steht derzeit noch nicht fest.

Zusammenfassend ergeben sich folgende Varianten:

- Der elektronischen Zustellung wurde bereits zugestimmt:
- Keine Änderung. Erst im Laufe des Jahres 2013 werden auch die Buchungsmitteilungen und Benachrichtigungen über die Quartalsvorauszahlungen elektronisch zugestellt.
- Auf die elektronische Zustellung wurde Anfang 2013 nicht verzichtet:
- Bescheide und Ergänzungsersuchen werden ab 2013 automatisch zugestellt. Im Laufe des Jahres 2013 werden auch die Buchungsmitteilungen und Benachrichtigungen über die Quartalsvorauszahlungen elektronisch zugestellt.
- Auf die elektronische Zustellung wurde Anfang 2013 verzichtet:
- Bescheide, Buchungsmitteilungen und Benachrichtigungen über Quartalsvorauszahlungen werden ausschließlich in Papierform zugestellt. ...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 12/2013
Newsletter

"53. Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988

Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2012, wird wie folgt geändert:

1. § 16 Abs. 1 Z 6 lautet:
„6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt:

a) Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z 1) abgegolten. Nach Maßgabe der lit. b bis j steht zusätzlich ein Pendlerpauschale sowie nach Maßgabe des § 33 Abs. 5 Z 4 ein Pendlereuro zu. Mit dem Verkehrsabsetzbetrag, dem Pendlerpauschale und dem Pendlereuro sind alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten.

b) Wird dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, steht kein Pendlerpauschale zu.

c) Beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindestens 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, beträgt das Pendlerpauschale:

Bei mindestens 20 km bis 40 km 696 Euro jährlich,
bei mehr als 40 km bis 60 km 1 356 Euro jährlich,
bei mehr als 60 km 2 016 Euro jährlich.

d) Ist dem Arbeitnehmer die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Entfernung nicht zumutbar, beträgt das Pendlerpauschale abweichend von lit. c:

Bei mindestens 2 km bis 20 km 372 Euro jährlich,
bei mehr als 20 km bis 40 km 1 476 Euro jährlich,
bei mehr als 40 km bis 60 km 2 568 Euro jährlich,
bei mehr als 60 km 3 672 Euro jährlich.

e) Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Pendlerpauschales gemäß lit. c oder d ist, dass der Arbeitnehmer an mindestens elf Tagen im Kalendermonat von der Wohnung zur Arbeitsstätte fährt. Ist ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 20.03.2013
Gesetz Newsletter

"Nach § 5 der im Jahr 2012 geltenden Sachbezugswerteverordnung ist die Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen mit 3,5 % anzusetzen.
Newsbild

Ab 2013 gelten stattdessen folgende Regelungen:

Der steuerliche Referenzzinssatz für unverzinsliche oder zinsverbilligte Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen ist jeweils zum 30. November für das Folgejahr festzusetzen. Ausgangspunkt dieser Festsetzung ist der Durchschnitt des 12-Monats-Euribor für den Zeitraum vom 1. Oktober des Vorjahres (Jahr, das dem Jahr der Festsetzung vorangeht) bis zum 30. September des laufenden Jahres (des Festsetzungsjahres). Dieser Prozentsatz ist um 0,75 Prozentpunkte zu erhöhen und auf halbe Prozentpunkte kaufmännisch zu runden. Für das Kalenderjahr 2013 beträgt der Referenzzinssatz demnach 2 %.
Entsprechend der bisherigen Regelung haben die Höhe der Raten und die Rückzahlungsdauer keinen Einfluss auf das Ausmaß des Sachbezuges. Ebenso wie bisher ist nur insoweit ein Sachbezug für die Zinsersparnis anzusetzen, als der Gehaltsvorschuss bzw das Arbeitgeberdarlehen den Betrag von EUR 7.300 übersteigt (im Begutachtungsentwurf war noch ein Freibetrag von EUR 10.000 enthalten).
Während die Zinsersparnis nach der im Jahr 2012 geltenden Regelung als sonstiger Bezug iSd § 67 Abs 1 und 2 EStG anzusehen ist, gilt sie nach der Neuregelung als sonstiger Bezug gem § 67 Abs 10 EStG (Besteuerung mit dem Lohnsteuertarif des Auszahlungsmonats). [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 10/2013
Newsletter

"Im Zeitraum von 1. bis 31. Jänner 2013 wurden folgende Richtlinien, Erlässe und Informationen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) und Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenats (UFS) in die Findok aufgenommen:

• Richtlinien, Erlässe und Informationen des BMF

• UFS-Entscheidungen (Rechtssätze)"

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: BMF-Newsletter: Steuern 01.02.2013
Newsletter

"40. Verordnung der Bundesministerin für Finanzen zur siebenten Änderung der FinanzOnline-Erklärungsverordnung

Auf Grund des § 108c Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl. Nr. 400, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2012, sowie des § 118a der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 14/2013 wird verordnet:

Die FinanzOnline-Erklärungsverordnung (FOnErklV), BGBl. II Nr. 512/2006, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 514/2012, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 8 lautet:

„(8) Die elektronische Anforderung eines Jahresgutachtens oder eines Projektgutachtens (§ 108c Abs. 8 EStG 1988 sowie § 118a BAO in Verbindung mit §§ 4 und 5 der Forschungsprämienverordnung, BGBl. II Nr. 515/2012) bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (im Folgenden „FFG“) hat nach der FinanzOnline-Verordnung 2006 im Verfahren FinanzOnline (https://finanzonline.bmf.gv.at) zu erfolgen. Die FFG hat ein derartiges Gutachten im Verfahren FinanzOnline der zuständigen Abgabenbehörde zu übermitteln. Das Gutachten ist zur elektronischen Akteneinsicht (§ 90a BAO) zur Verfügung zu stellen. § 2 ist nicht anzuwenden.“

2. In § 5 wird folgender Abs. 11 angefügt:

„(11) § 1 Abs. 8 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 40/2013 tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.“ [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 30.01.2013
Gesetz Newsletter

"Was auf den österreichischen Steuerzahler zukommt

Top aktuell finden Sie kompakt und übersichtlich alle Steuerthemen, für die besonderer Handlungsbedarf besteht, sowie aktuelle Steuertipps zum Jahresende und eine Vorschau auf die Belastungen, die in den kommenden Jahren aller Voraussicht nach auf den österreichischen Steuerzahler zukommen. [...]"

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Neuigkeiten aus der WKÖ 15.01.2013
Newsletter Zeitschrift

"3. Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Urlaubsgesetz und das Arbeitszeitgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 – SRÄG 2012)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Artikel Gegenstand

1 Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977
2 Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes
3 Änderung des Arbeitsmarktservicegesetzes
4 Änderung des Arbeit-und-Gesundheit-Gesetzes
5 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
6 Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes
7 Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes
8 Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes
9 Änderung des Bundespflegegeldgesetzes
10 Änderung des Nachtschwerarbeitsgesetzes
11 Änderung des Urlaubsgesetzes
12 Änderung des Arbeitszeitgesetzes [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folggendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 10.01.2013
Gesetz Newsletter

Finanzen

- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer
- Gebühren
- Transparenzdatenbank
- Grunderwerbsteuer
- Pensionskassen
- Neugründungs-Förderungsgesetz
- Bundesabgabenordnung
- Börsegesetz
- Tabakmonopolgesetz
- Mineralölsteuer
- Elektro-Hybridfahrzeuge
- Normverbrauchsabgabe (NoVA)
- Finanzstrafgesetz
- Glücksspiel
- Flugabgabe
- Amtshilfe
- Stiftungseingangssteuergesetz
- Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten

Alle Neuigkeiten zum Thema Finanzen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: wien.gv.at Sondernewsletter Dezember 2012 18.12.2012
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