"Durch das Abgabenänderungsgesetz 2012 erfolgt eine Änderung der Bestimmungen über die elektronische Zustellung von Erledigungen der Finanzverwaltung. Damit wird die elektronische Zustellung in die FinanzOnline-Databox ohne Zustimmung des Empfängers zulässig.
Die Neuregelung sieht vor, dass FinanzOnline-Teilnehmer Zustellungen automatisch elektronisch erhalten, außer es erfolgt ein Verzicht auf die elektronische Zustellung. Beim ersten Einstieg eines Teilnehmers mit der Berechtigung Supervisor in FinanzOnline nach dem 7.1.2013 wird automatisch die elektronische Zustellung aktiviert und dem Teilnehmer eine Verzichtsmöglichkeit angeboten. Der Einstieg eines Benutzers ohne Supervisor-Rechte löst keine Aktivierung aus.
Derzeit werden nur Bescheide und Ergänzungsersuchen elektronisch zugestellt. Buchungsmitteilungen und die Benachrichtigungen über die Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Quartalsvorauszahlungen werden vorläufig noch weiterhin in Papierform zugestellt, es ist aber geplant, die elektronische Zustellung der Buchungsmitteilungen und der Benachrichtigungen über die Quartalsvorauszahlungen im Laufe des Jahres 2013 umzusetzen. Ein konkreter Zeitpunkt steht derzeit noch nicht fest.
Zusammenfassend ergeben sich folgende Varianten:
- Der elektronischen Zustellung wurde bereits zugestimmt:
- Keine Änderung. Erst im Laufe des Jahres 2013 werden auch die Buchungsmitteilungen und Benachrichtigungen über die Quartalsvorauszahlungen elektronisch zugestellt.
- Auf die elektronische Zustellung wurde Anfang 2013 nicht verzichtet:
- Bescheide und Ergänzungsersuchen werden ab 2013 automatisch zugestellt. Im Laufe des Jahres 2013 werden auch die Buchungsmitteilungen und Benachrichtigungen über die Quartalsvorauszahlungen elektronisch zugestellt.
- Auf die elektronische Zustellung wurde Anfang 2013 verzichtet:
- Bescheide, Buchungsmitteilungen und Benachrichtigungen über Quartalsvorauszahlungen werden ausschließlich in Papierform zugestellt.
Nicht unmittelbar betroffen von den vorstehenden Änderungen sind Steuerpflichtige, die ihrem steuerlichen Vertreter eine Zustellvollmacht erteilt haben, da in diesem Fall die Zustellungen an den Steuerberater durchgeführt werden. [...]"
http://www.ksv.at/KSV/1870/de/3services/7steuertipps/2013-03...Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 12/2013