Trotz des Auslaufens des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland im Bereich der Erbschaftssteuer müssen österreichische Erblasser und Erben nicht befürchten, dass zwischen 1. Jänner und 31. Juli 2008 Verlassenschaften sowohl der deutschen als auch der österreichischen Erbschaftssteuer unterliegen.
Für die Zeit bis zum 31. Juli 2008 (also bis zum Ende jener Frist, die der Verfassungsgerichtshof für das Auslaufen der Erbschaftssteuer in Österreich gesetzt hat) gibt es die fixe Zusage des deutschen Finanzministeriums, ein Sonderabkommen zum Schutz vor Doppelbesteuerung abzuschließen.
http://www.rachinger.at/Neuigkeiten/detail.php?id=960
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