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Ab 1.1.2008 müssen Betriebe ihre Dienstnehmer vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung anmelden. Die bisherige siebentägige Meldefrist fällt weg.

Ziel der Neuregelung ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit. In der Vergangenheit wurde bei Kontrollen oft argumentiert, der Beschäftigte habe erst angefangen, die Meldung bei der Gebietskrankenkasse werde selbstverständlich fristgerecht innerhalb der Siebentagesfrist vorgenommen. Ab 1.1.2008 zieht diese Argumentation nicht mehr.

Der Pilotversuch im Burgenland hat gezeigt, dass 96% der Anmeldungen als Vollmeldung, also mit allen benötigten Daten, vor Arbeitsantritt erfolgten.

http://www.prodinger.info/gfb_prodinger/de/news/aktuelle_new...

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