Wenn Sie Provisionen in das Ausland bezahlen, dann sollten Sie mit dem Spielregeln, die die Finanz für solche Zahlungen erstellt hat, vertraut sein. Denn anerkannt werden solche Geldflüsse nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.
Grundsätzlich kann das Finanzamt verlangen, dass Sie den Empfänger (Name und Anschrift) der abgesetzten Aufwendungen genau bezeichnen. Verweigern Sie diese Auskunft, werden die Aufwendungen vom Fiskus nicht anerkannt.
Zweck dieser Bestimmung ist, dass abgesetzte Aufwendungen beim Empfänger dieser Zahlungen besteuert werden und es somit zu keinem Steuerausfall kommt.
Bei Provisionen in das Ausland ist der ausländische Provisionsempfänger in Österreich nicht steuerpflichtig. Es kann daher die inländische Steuer gar nicht verkürzt werden. Muss der Name des Empfängers trotzdem benannt werden, um die Aufwendungen steuerlich abzusetzen?
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