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Ob Salzburger Festspiele, Wiener Festwochen oder das Nuke Festival. Österreich zieht jedes Jahr aufs Neue viele internationale Künstler an. Die Besteuerung dieser Künstler erweist sich dabei in der Praxis als komplex.
Der abkommensrechtliche Künstlerbegriff ist eng auszulegen und bezieht sich nur auf Künstler die unmittelbar oder mittelbar über Medien in der Öffentlichkeit auftreten und dabei Darbietungen mit künstlerischem Unterhaltungscharakter erbringen. Nicht vor Publikum auftretende Künstler wie Schriftsteller, Maler, Bildhauer, aber auch Personen, die an der Entstehung des „Werkes“ beteiligt sind, wie etwa Regisseure, Kameraleute, Cutter, Tontechniker oder Choreographen, erzielen daher keine Einkünfte.
Ausführliche Informationen unter: http://www.huebner.at

Eine Liste von DATEV-Steuerberater, die Ihnen bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen gerne helfen, können sie bei info@datev.at anfordern.


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