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Sowohl Erbschafts- als auch Schenkungssteuer haben seit jüngster Zeit ein Ablaufdatum. Im Juni 2007 hat der Verfassungsgerichtshof nämlich die Schenkungssteuer - wie zuvor auch schon die Erbschaftssteuer - als verfassungswidrig eingestuft. Gleichzeitig hat der Gerichtshof eine Übergangsfrist bis zum 31.7.2008 eingeräumt, innerhalb derer die Steuern repariert werden können. Sollte der Gesetzgeber diese Frist tatenlos verstreichen lassen, sind Schenkungen ab dem 1.8.2008 steuerfrei.
Nach derzeitigen politischen Aussagen wird es voraussichtlich kein „Nachfolgemodell“ geben. Insofern ist die einfachste Variante, um in den Genuss einer steuerfreien Schenkung zu kommen, diese auf Zeiträume nach dem 1.8.2008 zu verschieben. Kann die Schenkung aus verschiedenen Gründen nicht aufgeschoben werden, gibt es dennoch Möglichkeiten zur Steueroptimierung.Bei dringendem Geldmittelbedarf schafft die Gewährung eines Darlehens Abhilfe, auf welches nach dem 1.8.2008 steuerfrei verzichtet werden kann.
Mehr unter: http://www.huebner.at

Eine Liste von DATEV-Steuerberater, die Ihnen bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen gerne helfen, können sie bei info@datev.at anfordern.

Quelle: DATEV GmbH


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