Der deutsche Bundestag hat am 25. Mai 2007 die generell ab 2008 geltende Unternehmenssteuerreform verabschiedet.
Die Gesamtsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften sowie für einbehaltene Gewinne bei Personengesellschaften sinkt auf weniger als 30 % und liegt damit in Zukunft im europäischen Mittelfeld. Die Zustimmung durch den Bundesrat wird voraussichtlich am 6. Juli 2007 erfolgen.
Wesentliche Inhalte der Unternehmenssteuerreform 2008 in Deutschland
• Änderung der nominellen Belastung von Kapitalgesellschaften
• Änderung der nominellen Belastung von Personengesellschaften
• Beschränkung des Zinsabzugs
• Verschärfung der Mantelkaufvorschriften (bisher § 8 Abs. 4 KStG)
• Änderungen bei der Gewerbesteuer
• Änderungen im Bereich Abschreibungen
• steuerfreie Rücklagen für Investitionen (Investitionsabzugsbetrag)
• Änderungen im Außensteuerrecht (Verrechnungspreise)
• Einführung der Abgeltungssteuer
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Quelle: DATEV GmbH
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