Für ArbeitnehmerInnen, die unter die Besteuerungsgrenze fallen und von der Erhöhung der Pendlerpauschalien nicht profitieren, soll ein Pendlerzuschlag gewährt werden. Der Höchstbetrag von derzeit 110 Euro soll demnach auf maximal 200 Euro angehoben werden. Der Pendlerzuschlag gilt jedoch nur für jene ArbeitnehmerInnen, die grundsätzlich Anspruch auf das Pendlerpauschale haben.
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Quelle: www.bmf.gv.at
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