Bisher galt bei der Abzugsbesteuerung das „Bruttoprinzip“: Der volle Betrag der Einnahmen wurde der Abzugssteuer unterworfen. Der Steuersatz betrug generell 20%. Jetzt gibt es Neuerungen für die Abzugsbesteuerung.
Eine Änderung sieht eine gesetzliche Verankerung der möglichen Nettobesteuerung vor. Der Steuersatz soll bei der Bruttobesteuerung 20% betragen – bei der Nettobesteuerung von natürlichen Personen 35% und bei anderen Personen 25%.
Der Abzug der Steuer ist von den Nettoeinkünften für den Abzugsverpflichteten mit einem großen Aufwand verbunden. Noch dazu trägt er das Risiko der Haftung. Um auf der sicheren Seite zu sein ist davon auszugehen, dass die Steuer vom Bruttobetrag abgezogen wird.
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