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News > 53. Bundesgesetz: Änderung des Arbeitszeitgesetzes, des Arbeitsruhegesetzes und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts am 16.8.2018
"53. Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Das Arbeitszeitgesetz, BGBl. Nr. 461/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 127/2017, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 1 Abs. 2 Z 6 wird folgende Z 7 eingefügt:

„7. nahe Angehörige der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers (Eltern, volljährige Kinder, im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegattin oder Ehegatte, eingetragene Partnerin oder Partner, sowie Lebensgefährtin oder Lebensgefährte, wenn seit mindestens drei Jahren ein gemeinsamer Haushalt besteht), deren gesamte Arbeitszeit auf Grund der besonderen Merkmale der Tätigkeit

a) nicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird, oder
b) von diesen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern hinsichtlich Lage und Dauer selbst festgelegt werden kann;“ [...]"

Das gesamte Gesetz finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2018_I_53...
Quelle: 106. Newsletter der BGBl.-Redaktion 16.08.2018


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