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"45. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Schlussbesprechung von Sozialversicherungsprüfungen aufgehoben wird

Auf Grund der §§ 86 und 89 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 4/2018, wird verordnet: [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2018_II_4...
Quelle: 31. Newsletter der BGBl.-Redaktion 15. März 2018


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