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"82. Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 34/2017, wird wie folgt geändert:

1. In § 108c Abs. 1 wird die Wortfolge „in Höhe von jeweils 12%“ durch die Wortfolge „in Höhe von jeweils 14%“ ersetzt. [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2017_I_82/...
Quelle: 101. Newsletter der BGBl.-Redaktion, 17.07.2017


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