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"382. Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Änderung der Verordnung, mit der die Anforderungen an eine elektronische Rechnung bestimmt werden

Aufgrund des § 11 Abs. 2 UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 163/2015, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen, mit der die Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung bestimmt werden, BGBl. II Nr. 583/2003, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 516/2012, wird wie folgt geändert: [...]

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2016_II_3...
Quelle: 198. Newsletter der BGBl.-Redaktion vom 14.12.2016


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