"Durch den Wegfall der täglichen Geringfügigkeitsgrenze ist ab 2017 für alle Beschäftigungsverhältnisse nur mehr die kalendermonatliche Geringfügigkeitsgrenze von EUR 425,70 (2017) zu beachten. Bei Dienstverhältnissen, die für mindestens einen Naturalmonat oder auf unbestimmte Zeit vereinbart werden, muss aber eine Entgelthochrechnung auf den ganzen Kalendermonat erfolgen, wenn die vereinbarte Beschäftigung im Laufe des betreffenden Kalendermonats begonnen oder geendet hat. [...]"
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https://www.ksv.at/steuertipp-geringfuegigkeitsgrenze?201612...Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 48/2016
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