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News > Tipp Steuer: IASB-Entwurf zur Darstellung des Abschlusses

"Die vorgeschlagenen Änderungen dienen der Klarstellung der Kriterien für die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig.

Nach aktuellen Vorschriften ist eine Schuld als kurzfristig zu klassifizieren, wenn eines der vier alternativen Kriterien in IAS 1.69 einschlägig ist. Daran soll im Kern nichts geändert werden. Nach dem vierten Kriterium ist eine Schuld kurzfristig, wenn das Unternehmen nicht das uneingeschränkte Recht hat, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ksv.at/tipp-steuer-iasb-entwurf-darstellung-absch...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 44/2015


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