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"Zwei steuerliche Anreize für Unternehmen, in die Aus- und Weiterbildung von MitarbeiterInnen zu investieren, gelten nur mehr bis Ende 2015.

Bildungsprämie und Bildungsfreibetrag: bisherige Regelung
Liegen Aus- und Weiterbildungen von MitarbeiterInnen "in betrieblichem Interesse", können ArbeitgeberInnen derzeit eine Bildungsprämie in Höhe von sechs Prozent in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Weiterbildung in einer externen Einrichtung (nicht betriebsintern) stattfindet. [...]"

Den gesamten Artikel finden SIe unter folgendem Link:

http://erwachsenenbildung.at/aktuell/nachrichten_details.php...
Quelle: erwachsenenbildung.at : News - Ausgabe 19/2015


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