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"Beschränkung der Abzugsfähigkeit von (Manager-)Gehältern über EUR 500.000 nach Entscheidung des VfGH nicht verfassungswidrig

Die Bestimmungen des § 20 Abs 1 Z 7 EStG und § 12 Abs 1 Z 8 KStG wurden mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 eingeführt und sind aufgrund der Übergangsregelungen für Aufwendungen ab 1.3.2014 anzuwenden. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ksv.at/tipp-steuer-beschraenkung-der-abzugsfaehig...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 12/2015


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