"Beschränkung der Abzugsfähigkeit von (Manager-)Gehältern über EUR 500.000 nach Entscheidung des VfGH nicht verfassungswidrig
Die Bestimmungen des § 20 Abs 1 Z 7 EStG und § 12 Abs 1 Z 8 KStG wurden mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 eingeführt und sind aufgrund der Übergangsregelungen für Aufwendungen ab 1.3.2014 anzuwenden. [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: