"Beschränkung der Abzugsfähigkeit von (Manager-)Gehältern über EUR 500.000 nach Entscheidung des VfGH nicht verfassungswidrig
Die Bestimmungen des § 20 Abs 1 Z 7 EStG und § 12 Abs 1 Z 8 KStG wurden mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 eingeführt und sind aufgrund der Übergangsregelungen für Aufwendungen ab 1.3.2014 anzuwenden. [...]"
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http://www.ksv.at/tipp-steuer-beschraenkung-der-abzugsfaehig...Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 12/2015
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