Suchmenü ausblenden



Unternehmensberater*innen
aus ganz Österreich

 


Suchmenü einblenden

News > Tipp Gläubigerschutz: Sanierungsverfahren

"Die Bezeichnung des Insolvenzverfahrens als Sanierungsverfahren hat zwar Vorrang vor dem Konkursverfahren, doch darf ein Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens das Konkurseröffnungsverfahren nicht verzögern.
Die Einleitung eines Sanierungsverfahrens kann nur vom Schuldner erwirkt werden, wobei er vor dem Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts einen zulässigen Sanierungsplan vorlegen muss. Der Plan soll, muss aber nicht vorbereitet sein, sondern es reicht, wenn er den gesetzlichen Anforderungen entspricht. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ksv.at/expertentipps/tipp-glaeubigerschutz-sanier...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 50/2014


Sie sind hier: Startseite

Weitere bestNET.Portale

powered by T3consult
Datenschutz-Erklärung