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News > Steuertipp: Grunderwerbssteuer-Novelle

"Grundsätzlich ist Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer der Wert der Gegenleistung (in der Regel Kaufpreis). Liegt keine Gegenleistung vor, wie beispielsweise bei Erbschaften, Schenkungen, aber auch Anteilsvereinigungen und Einlagen in Kapital- oder Personengesellschaften, kam bisher der dreifache Einheitswert als Bemessungsgrundlage zur Anwendung. Diese Bestimmung wurde vom VfGH als verfassungswidrig erkannt. Ohne gesetzliche Reparatur wäre daher für diese Erwerbsvorgänge ab 1. Juni 2014 die Grunderwerbssteuer vom gemeinen Wert zu bemessen gewesen. [...]"

Den gesamten Artikel und die Neuregelung finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ksv.at/steuertipp-grunderwerbssteuer-novelle?1408...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 34/2014


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