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News > Steuertipp: Abgabenänderungsgesetz 2014

"Gewinnfreibetrag: Für Gewinne über EUR 30.000 steht der Gewinnfreibetrag insoweit zu, als entweder bestimmte Sachinvestitionen getätigt oder Wohnbauanleihen angeschafft werden. Beim Erwerb der Wohnbauanleihen darf aber keine Privatvermögenserklärung abgegeben werden, da dann die Wohnbauanleihen nicht dem Betriebsvermögen gewidmet sind. Dies führt zwar zum Verlust der Kapitalertragsteuer-Befreiung, sichert aber die Möglichkeit, die Wohnbauanleihen für den Gewinnfreibetrag zu nutzen. [...]"

Den gesamten Artikel und weitere Tipps finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ksv.at/steuertipp-abgabenaenderungsgesetz-2014?14...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 18/2014


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