"Begutachtungsentwurf: Neuregelung der Grunderwerbsteuer bei Grundstücksübertragungen
Mit Erkenntnis vom 27. November 2012 erkannte der VfGH die Bemessung der Grundwerbsteuer auf Basis veralteter Einheitswerte als verfassungswidrig und räumte dem Gesetzgeber eine Reparaturfrist bis 31. Mai 2014 ein. Am 25. März 2014 veröffentlichte das BMF den Begutachtungsentwurf einer entsprechenden Neuregelung. Die Neuregelung sieht insbesondere Begünstigungen bei Liegenschaftsübertragungen im Familienverband vor. [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:
http://www.ksv.at/expertentipps/steuertipp-neuregelung-der-g...Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 14/2014
Sie sind hier: Startseite