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"Am 29. Juni gab die Europäische Union eine neue ?Richtlinie über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen? bekannt.

Die von der Europäischen Union am 29. Juni 2013 im Amtsblatt veröffentlichte „Richtlinie über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen" (Richtlinie 2013/34/EU) ersetzt die 4. und 7. Richtlinie (78/660/EWG und 83/349/EWG). Ziele für diese Reform sind die Vereinfachung der Bilanzierungsvorschriften für kleine Unternehmen, die Verbesserung von Klarheit und Vergleichbarkeit von Unternehmensabschlüssen in der EU sowie die weitere Annäherung der Regelungen an die IFRS. Die neue Richtlinie tritt am 19. Juli 2013 in Kraft und kann hier heruntergeladen werden.

Die 4. und 7. Richtlinie bilden die Basis für die Rechnungslegungsvorschriften des UGB, so dass deren Ersatz auch eine Änderung des UGB zur Folge haben wird. Das Bundesministerium für Justiz wird dabei nicht nur die wegen der neuen Richtlinie erforderlichen Anpassungen vornehmen, sondern auch einige bereits länger diskutierte Änderungen durchführen. Ein erster Entwurf ist für das erste Halbjahr 2014 geplant, die neuen Bestimmungen werden voraussichtlich ab 2016 gelten. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ksv.at/KSV/1870/de/3services/7steuertipps/2013-09...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 38/2013


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