"Das Mindeststammkapital der GmbH wird von EUR 35.000 auf EUR 10.000 gesenkt. Auch die Gründungskosten werden gesenkt.
Mit BGBl I 109/2013 Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 wurde die schon lange angekündigte GmbH-Reform beschlossen. Die Änderungen traten mit 1.7.2013 in Kraft. Hinzuweisen ist, dass es sich nicht um eine eigenständige neue GmbH neben der „alten“ handelt, sondern dass nur die bestehende GmbH reformiert wurde. Motive für die Reform waren, dass das Mindeststammkapital von EUR 35.000 im EU-Vergleich in Österreich am höchsten war. Dies führte zu einer vermehrten Gründung von österreichischen Niederlassungen von insbesondere britischen limited-companies für die kein Gründungskapital erforderlich ist. Auch in Deutschland existiert eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft mit bloß einem EUR Mindestkapital, wobei eine gesetzliche Rücklage von einem Viertel des Jahresüberschusses einzustellen ist, bis ein Betrag von EUR 25.000 erreicht wird. Erfahrungen in Deutschland zeigen, dass nach Einführung dieser nationalen Gesellschaft tatsächlich die Gründungen von „limiteds“ rückläufig war [...]"
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http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=739157...Quelle: Newsletter Wirtschaftskammer Wien vom 18.7.2013
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