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"148. Verordnung des Präsidenten des Rechnungshofes über die Rechnungslegung des Bundes (Rechnungslegungsverordnung 2013 - RLV 2013)

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Aufstellung und Vorlage der Abschlussrechnungen

2. Abschnitt
Gliederung der Abschlussrechnungen

§ 3 Inhalt der Abschlussrechnungen
§ 4 Voranschlagsvergleichsrechnungen
§ 5 Konsolidierung der Abschlussrechnungen
§ 6 Schuldenkonsolidierung
§ 7 Zwischenergebniseliminierung
§ 8 Aufwands- und Ertragskonsolidierung (Konsolidierung von Auszahlungen und Einzahlungen)
§ 9 Kapitalkonsolidierung
§ 10 Gliederung der Vermögensrechnung
§ 11 Gliederung der Ergebnisrechnung
§ 12 Gliederung der Finanzierungsrechnung

3. Abschnitt
Anhangsangaben

§ 13 Anhangsangaben zu den Abschlussrechnungen
§ 14 Beteiligungen
§ 15 Haftungen
§ 16 Finanzinstrumente
§ 17 Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
§ 18 Leasingverhältnisse und Mietverhältnisse
§ 19 Vorräte
§ 20 Forderungen und Verbindlichkeiten
§ 21 Rückstellungen
§ 22 Erträge aus Transaktionen mit zurechenbarer Gegenleistung (Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit)
§ 23 Erträge aus Transaktionen ohne zurechenbare Gegenleistung (Erträge aus Transfers)
§ 24 Aufwendungen und Auszahlungen
§ 25 Rücklagen
§ 26 Ereignisse nach dem Rechnungsabschlussstichtag
§ 27 Transaktionen mit nahe stehenden Einheiten oder Personen
§ 28 Informationen über das Personal des Bundes
§ 29 Darstellung künftiger Pensionsaufwendungen
§ 30 Abzüge von Abgabenerträgen
§ 31 Abgabenforderungen
§ 32 Veränderungen zum Vorjahr
§ 33 Budgetpolitische Kennzahlen

4. Abschnitt
Abschlussrechnungen der vom Bund verwalteten Rechtsträger sowie von Unternehmen, an denen der Bund maßgeblich beteiligt ist

§ 34

5. Abschnitt
Überprüfung der Abschlussrechnungen

§ 35 Einsichtnahme
§ 36 Mängelbehebung
§ 37 Aufbewahrung der Abschlussrechnungen

6. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 38 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
§ 39 Übergangsbestimmungen [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_II_14...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 28.05.2013


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