"Die Tätigkeit von Bilanzbuchhaltern und Personalverrechnern ist ab 1. Jänner 2013 in Zusammenhang mit der Arbeitnehmerveranlagung als „Sonderausgabe“ absetzbar. „Grundlage für diese positive Änderung ist die Ende März diesen Jahres beschlossene Rechteerweiterung, die für Bilanzbuchhalter und Personalverrechner die Abfassung, Beratung und elektronische Übermittlung der Arbeitnehmerveranlagung vorsieht“, erklärt Alfred Harl, Obmann des WKÖ-Fachverbandes Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT). Eva Stuffner, Berufsgruppensprecherin der Buchhaltungsberufe, ergänzt: „Die Kosten der Bilanzbuchhalter und Personalverrechner sind somit ab erstem Jänner 2013 als Sonderausgaben abzugsfähig. Mit den neuen Berufsrechten können Bilanzbuchhalter und Personalverrechner ihre Kunden umfassend betreuen und erzielen gleichzeitig Zeit- und Kostenvorteile auf Kundenseite.“
Neue Rechte ab 2013: Arbeitnehmerveranlagung, Bilanzierungsgrenzen und Steuerberaterprüfung
Der Fachverband UBIT hat weiters folgende Maßnahmen durchgesetzt, die ab 1. Jänner 2013 für die Buchhaltungsberufe in Kraft treten:
- Für Bilanzbuchhalter und Personalverrechner: Abfassung und Beratung zur Arbeitnehmerveranlagung und elektronische Übermittlung an die Abgabenbehörde als Bote
- Erhöhung der Bilanzierungsgrenzen für Bilanzbuchhalter bis zu der für kleine Kapitalgesellschaften derzeit geltende Umsatzgrenze von Euro 9,68 Mio.
- Erweiterung der Rechte der Buchhalter um die Vertretung einschließlich Abgabe von Erklärungen bei unterjähriger Umsatzsteuervoranmeldung sowie der zusammenfassenden Meldung und der elektronischen Akteneinsicht
- Fünf anstatt neun Jahre Praxiserfordernis der Bilanzbuchhalter zur Steuerberaterprüfung [...]"
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http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=700002...Quelle: portal.wko.at 14.12.2012
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