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"Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 28. Juni 2012 Änderungen an den Übergangsvorschriften von IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen und IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen veröffentlicht.
Ziel der Änderung ist eine Klarstellung der Übergangsvorschriften in IFRS 10. Die Änderungen beinhalten daneben zusätzliche Erleichterungen beim Übergang auf IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12. So werden angepasste Vergleichsinformationen lediglich für die vorhergehende Vergleichsperiode verlangt. Darüber hinaus entfällt, im Zusammenhang mit Anhangangaben zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen (structered entities), die Pflicht zur Angabe von Vergleichsinformationen für Perioden, die vor der Erstanwendung von IFRS 12 liegen.

Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Jänner 2013 beginnen. Dies steht in Einklang mit dem Inkrafttreten von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12. Allerdings steht für diese Standards die Übernahme in der EU (Endorsement) noch aus. Nach derzeitigem Stand wird für EU-IFRS-Anwender eine verpflichtende Anwendung erst für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2014 beginnen, erforderlich sein. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ksv.at/KSV/1870/de/3services/7steuertipps/2012-10...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 41/2012


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