"Laut einem aktuellen BMF-Schreiben können auch über eine ausländische Gesellschaft gehaltene Inlandsbeteiligungen in eine österreichische Steuergruppe aufgenommen werden.
"Sandwich"-Strukturen sind bei der Gruppenbesteuerung in Folge einer BMF-Information möglich
Das BMF nimmt in einem Informationsschreiben vom 16.5.2012 (BMF-010216/0021-VI/6/2012) zu den Auswirkungen des Urteils des EuGH vom 27.11.2008, C-418/07, Rs Papillon, auf die österreichische Gruppenbesteuerung Stellung.
1. Rechtslage im derzeitigen österreichischen Gruppenbesteuerungsregime
Nach dem Gesetzeswortlaut können unter anderem unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften Gruppenmitglieder einer Steuergruppe iSd § 9 KStG sein. Voraussetzung ist bei Einbeziehung einer inländischen Körperschaft in eine Steuergruppe jedoch dabei, dass jene Gruppengesellschaft (dh Gruppenträger bzw Gruppenmitglied), die die ausreichende finanzielle Verbindung (> 50%) hält, ebenfalls eine inländische Körperschaft ist. [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:
http://www.ksv.at/KSV/1870/de/3services/7steuertipps/2012-09...Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 37/2012
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